Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Durchführung des Drohnenbeflugs ist unmittelbar mit der Oberleitungsplanung der Strecke 5504 bzw. 5540 von München-
Westkreuz - Gauting verknüpft, sodass nur durch eine gesamtheitliche Betrachtung ein technisches Konzept (Ermittlung der
genauen Lagen der Kabeltröge inkl. Aufbereitung, Bereitstellung und Auswertung der Daten sowie Einarbeitung in die
bestehenden OL-Lagepläne) ausgearbeitet werden kann. Die Gefahr eines fehlerhaften Datenaustausches ist durch eine
zusätzliche Schnittstelle und damit weitere verbundene Ingenieurbüros relatv hoch, was wiederum zu Projektverzögerungen,
(Teil)Wiederholungen von Leistungsphasen sowie ggf. daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen führen kann.