VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Um diese Leitstellenvernetzung weiterhin reibungslos zu ermöglichen, ist es unabdingbar, dass alle drei Landkreise die gleichen Soft- und Hardwarestandards erfüllen. Dies kann im Bereich der IT-Hardware des Kommunikationssystems nur dadurch sichergestellt werden, dass weiterhin die Firma eurofunk KAPPACHER GmbH die Hardware für die Leitstelle des Kreises Paderborn liefert und installiert.
Die Kreise Lippe und Höxter haben die Firma Eurofunk bereits im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit einer Neulieferung der Hardware beauftragt.
Nachfolgend sind zwingend notwendige Leitstellenvernetzungsleistungen dargestellt, welche für einen anderen Anbieter als eurofunk KAPPACHER GmbH unüberwindbar sind:
• Übernahme und Weiterleitung von Notrufen/Amtsgesprächen zwischen den drei Leitstellen.
• Einheitlichkeit des Systems, damit Personal aus Höxter, Lippe und Paderborn flexibel in den Leitstellen eingesetzt werden kann.
• Fehlersuche im Leitstellenverbund, wenn verschiedene Systempartner für die Wartung vorhanden. Gefahr, dass Konkurrenzunternehmen sich gegenseitig die Fehlerverantwortlichkeit unterstellen und eine mögliche Haftungsfrage bei Ausfällen nicht geklärt werden kann.
Die hochkomplexe Vernetzung der drei Leitstellen ist technisch nur möglich, wenn alle beteiligten Leitstellen weiterhin die gleiche Hard- und Software des sicherheitsrelevanten Kommunikationssystems nutzen. Da die Kreise Höxter und Lippe dem Anbieter eurofunk KAPPACHER GmbH den Auftrag zur Systemerneuerung bereits erteilt haben, bleibt dem Kreis Paderborn ebenfalls nur eine Auftragsvergabe an die Firma eurofunk KAPPACHER GmbH übrig, um weiterhin ein Teil des Leitstellenverbundes zu bleiben.
Da Hard- und Software als Einheit zu verstehen sind, müssen diese hochverfügbar und ausfallsicher sein. Bei der Firma eurofunk KAPPACHER GmbH durchläuft die infrage kommende Hard- und Software eine Produkt- und Versionsauswahl im internen Produktmanagement. Eine mögliche Beistellung von Hardware durch Drittfirmen ist für den vorgesehenen Hardwaretausch am laufenden System nicht möglich. Dies liegt daran, dass Eurofunk keine beigestellte Hardware von Drittanbietern akzeptiert und somit nicht installiert, pflegt und wartet.
Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Ziff. 2 b) VgV für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb liegen somit vor.