605418-2021 - ErgebnisDeutschland-Bergisch Gladbach: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
OJ S 230/2021 26/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
FE 03.0604/2020/DGB - Entwicklung von Einsatzkriterien für nicht vollständig signalisierte Knotenpunkte unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit
Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 03.0604/2020/DGB
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
FE 03.0604/2020/DGB - "Entwicklung von Einsatzkriterien für nicht vollständig signalisierte Knotenpunkte unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit"
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 168 067,23 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Eine Sonderform der Verkehrsregelung an Knotenpunkten stellen nicht vollständige Signalisierungen dar. Diese sind mittlerweile weit verbreitet und finden beispielsweise bei Ortsdurchfahrten oder für die Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ihre Anwendung.
In der Praxis gibt es immer wieder Fälle, in denen teilsignalisierte Knotenpunkte als Unfallhäufungen in Erscheinung treten (u.a. durch Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung) und in der Folge vollständig signalisiert werden müssen. Aussagen zur Verkehrssicherheit und sicherheitsrelevanten Einsatzmöglichkeiten von Teilsignalisierungen auf Basis einer repräsentativen Stichprobe fehlen jedoch bislang in Deutschland.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, Handlungsempfehlungen zur Teilsignalisierung von Knotenpunkten für die praktische Arbeit in den Landestraßenbauverwaltungen und Kommunen sowie für die Fortschreibung der RiLSA bereitzustellen. Hierfür sollen auf Basis einer repräsentativen Stichprobe verschiedene Arten der Teilsignalisierung einer empirischen Untersuchung zur Verkehrssicherheit und zum Verkehrsablauf durchgeführt werden. Dabei sind die Belange und Möglichkeiten für eine prioritäre Behandlung des Radverkehrs (Sicherheit und Qualität) explizit zu berücksichtigen. Als Ergebnis der Untersuchung sollen Empfehlungen zu verkehrlichen und gestalterischen Einsatzkriterien unter Berücksichtigung aller Verkehrsbeteiligungsarten, zu Berechnungsansätzen sowie den Auswirkungen auf das Verkehrsverhalten und die Verkehrssicherheit erstellt werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 144-383113
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z2mg-FE 03.0604/2020/DGB
Bezeichnung des Auftrags:
FE 03.0604/2020/DGB - Entwicklung von Einsatzkriterien für nicht vollständig signalisierte Knotenpunkte unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
16/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Straßen- und Eisenbahnwesen
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 168 067,23 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 168 067,23 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22/11/2021