605461-2021 - ErgebnisDeutschland-Forchheim: Projektmanagement im Bauwesen
OJ S 230/2021 26/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Forchheim
Postanschrift: Birkenfelderstraße 4
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@prof-rauch-baurecht.de
Telefon: +49 9412973410
Fax: +49 9412973411
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.forchheim.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
TNW_Stadt Forchheim - Generalsanierung Rathaus Forchheim - Projektsteuerungsleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 163/21
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadt Forchheim plant die Generalsanierung des historischen Rathauses.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 306 688,28 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Forchheim plant die Generalsanierung des historischen Rathauses. Gebäudebeschreibung:Das Forchheimer Rathaus gilt als eines der bedeutendsten erhaltenen mittelalterlichen Rathäuser in Fachwerkbauweise und weist zudem das älteste erhaltene Rathausdachwerk in Franken auf. Das Rathaus liegt im nördlichen Anschlussbereich der nordsüdlich durch die Stadt verlaufenden Hauptstraße und der Sattlertorstraße, die sich bogenförmig in Ost-West-Richtung erstreckt. Die Hauptstraße bildete einst die Haupterschließungsachse des mittelalterlichen Forchheims und grenzt gemeinsam mit der Sattlertorstraße den Rathausplatz und das Rathausgebäude auf der Nord- und Ostseite ein. Westlich des Rathauses begrenzt der Kirchhof der aus dem 11.-16. Jh. stammenden Stadtpfarrkirche St. Martin das Areal, deren Chor sich dem Hof des u-förmigen Rathauskomplexes zuwendet. Damit stehen die zwei essentiellen Gebäudeinstanzen des mittelalterlichen Forchheims städteräumlich sehr eng beieinander. Der Rathauskomplex besteht aus vier zeitlich unabhängig voneinander errichteten Gebäude-Einheiten. An den sich von Nord nach Süd erstreckenden, mit einem westlichen Anbau versehenen Gebäudeteil von 1401/02 schlossen sich an der Westseite in den folgenden Jahrhunderten zwei weitere Gebäudeflügel an, sodass der gesamte Gebäudekomplex heute eine asymmetrische, dreiflügelige Anlage bildet. Die heutige Schauseite des Rathauses mit dem markanten Giebelturm ist zum Rathausplatz gen Nord ausgerichtet. In den Sitzungen vom 20.06. bzw. 29.06.2017 wurde das Raum- und Nutzerkonzept für die Generalsanierung des Rathauses zum Haus der Begegnung beschlossen.Neben einer energetischen und statischen Sanierung wird auch die barrierefreie Erschließung aller Ebenen hergestellt. Der Entwurf gliedert das Gebäude in vier Teilbereiche: • die Touristinformation mit Zugang in die historische Trinkstube• die Rathaushallen in Verbindung mit dem Foyer• das Trauungszimmer mit der Balken- Bohlen- Stube zu Repräsentationszwecken• sowie den großen und kleinen Sitzungssaal mit Foyer und einem weiteren Veranstaltungsraum im Magistratsbau. Mit diesem Raumangebot und den unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten wird das historische Rathaus zum Haus der Begegnung von Alt und Jung, von Besuchern und Einheimischen und somit zum neuen Anziehungspunkt in der Innenstadt.  Hinsichtlich des aktuellen Standes der Baustelle, sowie zu Nutzungs- und Veranstaltungskonzept wird auf den beiliegenden Sachstandsbericht Mai 2021 verwiesen. Terminplan abhängig von Baufortschritt. Nach aktuellem Stand wird mit einer Inbetriebnahme Ende 2024 gerechnet. Verschiebungen möglich.  Es werden stufenweise die Leistungsstufen 1-5 des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß HAV-KOM-Vertrag vergeben. Das Leistungsbild ist durch die dem Vertrag zugrunde liegenden Zusätzlichen Vertragsbestimmungen zum Projektsteuerungsvertrag (ZVB-PS) detailliert bestimmt. Einzelne der in den ZVB-PS dargestellten Leistungen werden nicht beauftragt, da diese z.T. bereits erbracht wurden. Die Leistungsstufen des Vertrages werden daher wie folgt bewertet (gesamt 62 %): Leistungsstufe 1: 19%Leistungsstufe 2: 6 %Leistungsstufe 3: 9 %Leistungsstufe 4: 22 %Leistungsstufe 5: 6 % Ein Projektkommunikationssystem wird durch den Auftraggeber vorgegeben ist durch den AN zu übernehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Angaben zur Arbeitsweise / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Verfügbarkeit / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatzplan / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 25
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Stufe 1: Leistungsstufe 1 des Vertrages
Stufe 2: Leistungsstufe 2 des Vertrages
Stufe 3: Leistungsstufe 3 des Vertrages
Stufe 4: Leistungsstufen 4 und 5 des Vertrages
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 126-333411
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
03/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: DU Diederichs & Partner GmbH
Ort: Puchheim
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82178
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 306 688,28 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22/11/2021