605535-2025 - Ergebnis
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Linienbündel LB10 "Strohgäu Nord"
OJ S 178/2025 17/09/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Ludwigsburg
E-Mailvergabe.oepnv@landkreis-ludwigsburg.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLinienbündel LB10 "Strohgäu Nord"
BeschreibungAusschreibungen von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg (Linienbündel LB10 "Strohgäu Nord")
Kennung des Verfahrens9c11655b-43b4-466c-b22e-64509079c6f0
Interne Kennung2025-LB10
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensRechtsgrundlage: Es wird ein offenes Verfahren nach VgV durchgeführt. Richtlinie 2014/24/EU. Die Inbetriebnahme erfolgt am 01.01.2026. Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigsburg (DE115)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.1,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6T5QT6#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLeistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg im Linienbündel LB10
BeschreibungDie Inbetriebnahme erfolgt zum 01.01.2026. Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 502 Feuerbach - Schwieberdingen - Hemmingen - Eberdingen - Riet; Linie 595 Vaihingen (E) - Enzweihingen - Riet - Hochdorf. Es gelten die Fahrpläne gemäß Anhang LB.1 zur Leistungsbeschreibung. Es ist vorgesehen von Montag-Freitag im Zeitraum bis ca. 20 Uhr Gelenkbusse einzusetzen. Diese Fahrten sind in der Leistungsbeschreibung LB.1 in den Fahrplan entsprechend gekennzeichnet. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kat. B ohne Einschränkungen. Es ist zu beachten, dass die S-Bahn-Linien S4, S5 und S6/S60 sowie ggf. auch der Regionalzugverkehr ab der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes "Stuttgart 21" (vsl. im Dezember 2026) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Feuerbach bzw. Vaihingen (Enz) bekommen. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen anzupassen. Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Sauberen-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 8 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 2 "emissionsfreien Fahrzeugen" gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 75.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 2 "sauberen Fahrzeuge" gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 100.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigsburg (DE115)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit108 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDer Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zu-sammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zube-stellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestel-lungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestel-lungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volu-men, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fikti-ves Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises. Alle An-gebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen erhal-ten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wer-tungspreise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine volle Punktzahl.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungVom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbe-schreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkon-zept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis (vgl. Buchst. a)) einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitäts-bewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungs-punkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: - "Konzept 1: Fahrzeugkonzept" (10 Punkte, max. 3 DIN A4 Sei-ten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) - "Konzept 2: Personalkonzept" (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Sei-ten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) - "Konzept 3: Qualitätskonzept" (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Sei-ten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) Der Bieter hat seine Konzepte nach den unten vorgegebenen Anfor-derungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zie-len klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustel-len, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungs-inhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungser-bringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden aus-schließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber hinaus dür-fen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Aus-schreibungsunterlagen nicht widersprechen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0002). Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Ludwigsburg
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungFOV Flattich Omnibusverkehre GmbH & Co.KG
Angebot
Kennung des AngebotsFOV Flattich
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLB10
Datum des Vertragsabschlusses29/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieBus (M3)
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen8
Zahl sauberer Fahrzeuge6
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Ludwigsburg
RegistrierungsnummerDE146128122
PostanschriftLandratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Verkehr, Hindenburgstraße 40
StadtLudwigsburg
Postleitzahl71638
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigsburg (DE115)
LandDeutschland
KontaktpersonFachbereich Verkehr, Geschäftsteil Nahverkehr, Zu Händen von Herrn Maus
E-Mailvergabe.oepnv@landkreis-ludwigsburg.de
Telefon+497141 14442317
Fax+49714114459932
Internetadressehttps://www.landkreis-ludwigsburg.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
RegistrierungsnummerDE811469974
PostanschriftKapellenstraße 17
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76131
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 7219268730
Fax+49 7219263985
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungFOV Flattich Omnibusverkehre GmbH & Co.KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerHR A 290060
PostanschriftEberdingerstraße 33
StadtVaihingen Enz
Postleitzahl71665
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigsburg (DE115)
LandDeutschland
E-Mailbenjamin.flattich@fov-flattichbus.de
Telefon07042818140
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung3720cc58-0376-4b16-852c-ea1143f447e4-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
BeschreibungKorrektur der Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich der CVD fallen
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenDie Statistische Informationen unter Punkt 61.4 wurden wie folgt geändert: CVD-Vertragssart: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße Fahrzeugkategorie: Bus der Fahrzeugklasse M3 Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 8 Zahl sauberer Fahrzeuge: 6 anstelle von 2 Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 2
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung46eff7e0-f78a-4325-8128-ddffff26a632  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung16/09/2025 09:15:16 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung605535-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe178/2025
Datum der Veröffentlichung17/09/2025