Beschreibung der Beschaffung
Das Nerianerinstitut in Aufhausen möchte die Wallfahrtskirche Maria Schnee instand setzen.
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Die in den Jahren 1736-1746 nach Plänen des Architekten Johann Michael Fischer errichtete katholische Wallfahrtskirche Maria Schnee in Aufhausen gehört zu den barocken Meisterwerken europäischer Sakralbaukunst. Der rechteckige Kirchenbau mit 35 m Länge und 22 m Breite ist nach Norden ausgerichtet. Das Kirchenschiff bildet ein achteckiger Hauptraum, dem sich eine Vorhalle mit breitem Mitteljoch anordnet. Der Hauptraum wird von einer Flachkuppel überspannt. Die seitlichen Altarnischen besitzen Tonnengewölbe, der Chor eine Hängekuppel.
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Die auf ein Minimum reduzierte Architektur und die weitgespannte Kuppel stellten von Anfang an höchste Ansprüche an die Statik des Gebäudes, sodass bereits wenige Jahre nach Abschluss der Bauarbeiten erste Schäden zu verzeichnen waren.
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Auch die in den Jahren 1979-1982 erfolgte Dachsanierung konnte die Schadensursache nicht hinreichend beheben. Das Auflager der Kuppel ist weiterhin nachgiebig. Zum Schutz der Kirche und der Besucher vor herabstürzenden Stuckteilen wurde unterhalb der Kuppel ein engmaschiges Netz eingebaut.
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Die Gesamtbaumaßnahme bestehend aus der statisch-konstruktiven Instandsetzung des Kirchenbaus wurde in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege entwickelt und findet dort uneingeschränkte Zustimmung.
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Hierfür wurde eine Vor- und Entwurfsplanung inklusive einer Kostenberechnung erstellt, die vorliegt und den Bewerbern auch zur Verfügung gestellt wird.
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Vorliegend geht es nur um die Außenrenovierung.
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Vergeben werden sollen die Leistungsphasen 4 - 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49, 51 Abs. 6 HOAI i. V. m. Anl.14 Nr. 14.1 (als Stufe 1).
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Als Besondere Leistungen sollen in einer 2. Stufe (Leistungsphase 8) vergeben werden:
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- die Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks
- die Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe
- die Mitwirkung bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten
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Darüber hinaus sollen stufenweise vergeben werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 (Leistungsphasen 4-9), wie folgt:
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- Stufe 1: Leistungsphase 4 bis 7
- Stufe 2: Leistungsphase 8 und 9
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Als Besondere Leistung wird vergeben, die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist im Rahmen der Leistungsphase 9.
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Die erforderlichen Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz, insbesondere bei der Ertüchtigung der Holztragwerke des Daches und der Decken sowie der statischen Sicherung des Mauerwerkes bis hin zur Gründung, greifen in die Leistungen der Objektplanung Gebäude Architektur und der Tragwerksplanung sehr eng verzahnt ineinander ein. Sie sind für diese Bereiche nicht voneinander zu trennen. Es wird davon ausgegangen, dass vor allem bei der Tragwerksplanung keine Bearbeitung strikt nach den Grundleistungen der HOAI erfolgen kann, da weder Regelberechnungen noch standardisierte Nachweise unter Umständen geführt werden können. Erfahrungswerte spielen eine entscheidende Rolle. Umfassende Nachweise zu Lastumlagerung unter besonderer Berücksichtigung der Bauteilverformungen können erforderlich werden.
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Aus diesem Grund ist zwischen Objektplanung Gebäude unter Tragwerksplanung für die beschriebenen Bereiche eine enge Abstimmung erforderlich, d.h. es muss eine enge Kopplung dieser beiden Bereiche bestehen. Federführend dürften hier die Leistungen der Tragwerksplanung sein, da sich die notwendigen Leistungen der Objektplanung Gebäude zum Einen auf die Außenhülle beschränken, zum Anderen letztendlich Zimmerer- und Baumeisterarbeiten im Rahmen der geplanten Außensanierung den Schwerpunkt bilden.
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Aufgrund dessen sind die Planungsleistungen mit diesem Verfahren zur gemeinsamen Beauftragung beabsichtigt.