Die Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist rechtmäßig, da die Pflege und der Support für die o. g. Software-Produkte aufgrund der alleinigen SourceCode-Rechte der Firma OMEGA Software GmbH ausschließlich durch diese erbracht werden können.
Um Änderungen bzw. Anpassungen an den Komponenten vornehmen zu können (z.B. im Rahmen von regelmäßigen Updates bzw. Upgrades), ist die Zugriffsmöglichkeit auf die jeweiligen SourceCodes zwingend erforderlich.