605712-2023 - ErgebnisDeutschland-Arnsberg: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
OJ S 194/2023 09/10/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Arnsberg Fachdienst Beschaffung/Vergaben
Postanschrift: Niedereimerfeld 22
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: s.gillert@stadtwerke-arnsberg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadtteilmanagement im Stadtumbaugebiet Hüsten, Begleitung der Netzwerkarbeit vor Ort, Einbindung der Akteur*innen in die Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms, Beratung und Vermittlung
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadt Arnsberg hat das Städtebauliche Entwicklungskonzept von 2007 fortgeschrieben und für die am 13.12.2006 vom Rat der Stadt Arnsberg beschlossenen Stadtumbaugebiete Arnsberg und Hüsten Integrierte Handlungskonzepte (InHK, 2016) erarbeitet. Leitziel ist die Stärkung der Zentren und Stadtquartiere vor dem Hintergrund demographischer und wirtschaftsstruktureller Veränderungen.
Als Standort des sich gerade in der Sanierung und Umbau befindenden Rathauses, seiner vielfältigen Schul- und Sportlandschaft und als Freizeitstandort mit dem Sport- und Solepark und dem Veranstaltungsplatz Riggenweide, nimmt Hüsten eine bedeutende Stellung als Arnsberger Stadtteil ein. Als drittbevölkerungsreichster Stadtteil ist Hüsten ebenfalls ein wichtiger Wohnstandort.
Das lokale Geschäftszentrum liegt im historischen Kernbereich des Stadtteils, d.h. im Osten um die St.-Petri-Kirche und entlang der Markstraße. Aktuell weist das zentrale Geschäftszentrum vereinzelt erkennbare Leerstände auf.
Für ansässige Unternehmen bietet Hüsten durch die sehr gute Verkehrsanbindung einen entscheidenden Standortvorteil. Überörtlich ist Hüsten durch die Bundesautobahn A 46, insbesondere an das Oberzentrum Dortmund angeschlossen. Der Bahnhof Neheim-Hüsten verbindet Hüsten mit Dortmund, Hagen, Winterberg und Kassel. Innerstädtisch ist Hüsten durch verschiedene Buslinien angebunden, sowie durch den Radexpressweg Arnsberg (RXA).
Neben den Wald- und Landwirtschaftsflächen im Umfeld Hüstens stellen die Ruhr und ihr Nebenfluss Röhr prägende Landschaftsräume dar, die neben ihrer ökologischen Bedeutung hinaus auch eine wesentliche Naherholungsfunktion erfüllen.
Für einen abgegrenzten Geltungsbereich im Stadtumbaugebiet Hüsten soll ein Haus- und Hofflächenprogramm (Fassadenprogramm) aufgelegt werden. Durch das Fassadenprogramm sollen private Investitionen in den Gebäudebestand initiiert und die Wohnqualität sowie das Erscheinungsbild gestärkt werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 364 450,05 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Hauptort der Ausführung: Stadtbezirk Hüsten
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Arnsberg hat das Städtebauliche Entwicklungskonzept von 2007 fortgeschrieben und für die am 13.12.2006 vom Rat der Stadt Arnsberg beschlossenen Stadtumbaugebiete Arnsberg und Hüsten Integrierte Handlungskonzepte (InHK, 2016) erarbeitet. Leitziel ist die Stärkung der Zentren und Stadtquartiere vor dem Hintergrund demographischer und wirtschaftsstruktureller Veränderungen.
Als Standort des sich gerade in der Sanierung und Umbau befindenden Rathauses, seiner vielfältigen Schul- und Sportlandschaft und als Freizeitstandort mit dem Sport- und Solepark und dem Veranstaltungsplatz Riggenweide, nimmt Hüsten eine bedeutende Stellung als Arnsberger Stadtteil ein. Als drittbevölkerungsreichster Stadtteil ist Hüsten ebenfalls ein wichtiger Wohnstandort.
Das lokale Geschäftszentrum liegt im historischen Kernbereich des Stadtteils, d.h. im Osten um die St.-Petri-Kirche und entlang der Markstraße. Aktuell weist das zentrale Geschäftszentrum vereinzelt erkennbare Leerstände auf.
Für ansässige Unternehmen bietet Hüsten durch die sehr gute Verkehrsanbindung einen entscheidenden Standortvorteil. Überörtlich ist Hüsten durch die Bundesautobahn A 46, insbesondere an das Oberzentrum Dortmund angeschlossen. Der Bahnhof Neheim-Hüsten verbindet Hüsten mit Dortmund, Hagen, Winterberg und Kassel. Innerstädtisch ist Hüsten durch verschiedene Buslinien angebunden, sowie durch den Radexpressweg Arnsberg (RXA).
Neben den Wald- und Landwirtschaftsflächen im Umfeld Hüstens stellen die Ruhr und ihr Nebenfluss Röhr prägende Landschaftsräume dar, die neben ihrer ökologischen Bedeutung hinaus auch eine wesentliche Naherholungsfunktion erfüllen.
Für einen abgegrenzten Geltungsbereich im Stadtumbaugebiet Hüsten soll ein Haus- und Hofflächenprogramm (Fassadenprogramm) aufgelegt werden. Durch das Fassadenprogramm sollen private Investitionen in den Gebäudebestand initiiert und die Wohnqualität sowie das Erscheinungsbild gestärkt werden.
Das Stadtteilmanagement soll die Netzwerkarbeit vor Ort begleiten, die Akteur*innen in die Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms einbinden, beraten und vermitteln.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: fachlich-inhaltliche und methodisch-organisatorische Herangehensweise, Qualität Personal, Präsentation / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 119-373361
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Ö 18/23
Bezeichnung des Auftrags:
Stadtteilmanagement im Stadtumbaugebiet Hüsten
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
15/09/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 364 450,05 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberüht.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/10/2023