Beschreibung der Beschaffung
Im Zusammenhang mit der Lieferung der Möbel sind noch folgende Service- und Zusatzarbeiten nötig und Voraussetzungen zu erfüllen. Sie sind bitte im Angebot zu berücksichtigen:
- Die angebotenen Produkte müssen den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) genügen und das Prüfzeichen "GS" für "Geprüfte Sicherheit" oder eines gleichwertiges Gütezeichen aufweisen, das mind. gemäß den Anforderungen des "GS" Zeichen nach § 20 ProdSG aufgestellt/ausgearbeitet sein muss. Oder es liegt für die angebotenen Produkte ein anderer geeigneter Anwendungsnachweis /Beleg vor, der mind. gemäß den Anforderungen des "GS" Zeichen nach § 20 ProdSG aufgestellt/ausgearbeitet sein muss.
- Die angebotenen Produkte müssen das Umweltzeichen nach RAL UZ 38 "Blauer Engel" oder das EU Umweltzeichen oder ein gleichwertiges Umweltzeichen aufweisen.
- Für den Hersteller der Möbel muss ein Nachweis über ein im Unternehmen vorhandenes Qualitätsmanagement (DIN ISO 9001 oder gleichwertig) vorhanden sein.
- Für den Hersteller der Möbel muss ein Nachweis über ein im Unternehmen vorhandenes Umweltmanagement (ISO 14001 oder gleichwertig) vorhanden sein.
Die jeweiligen Nachweise sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
- Nach Aufstellung die ggf. fachgerechte Einweisung der Anwender/Nutzer in die Handhabung.
- Die fachgerechte, kostenneutrale Entsorgung der ggf. anfallenden Verpackung.
Garantie:
mind. 5 Jahre
Nachlieferungsgarantie:
Das angebotene Programm muss mindestens noch 5 Jahre gefertigt werden, um Nachlieferungen in der gleichen äußeren Ansicht zu ermöglichen.
Lieferung:
"Frei Verwendungsstelle", das Vertragen sowie die gebrauchsfertige Aufstellung am Standort Edisonallee der Landeshauptstadt Potsdam (Edisonallee, 14473 Potsdam) ist im Angebot enthalten. Die Zufahrt mit LKW ist möglich. Das Gebäude verfügt über insgesamt 4 Aufzüge (H/B/T 2,16 m/1,10 m/1,40 m).
Verpackung:
- Auf Kartonverpackung ist möglichst zu verzichten.
- PE-Folie ist nicht toxisch und zur Deponierung und Verbrennung geeignet, sie hat keine umweltschädlichen Eigenschaften und ist ohne FCKW.
- Die fachgerechte Entsorgung ist einzukalkulieren und wird kostenneutral durchgeführt.
Allgemeine Bedingungen und Voraussetzungen an die anzubietenden Produkte Pos. 1.1 bis 1.28 des Leistungsverzeichnis
- Es handelt sich bei nahezu sämtlichen LV-Positionen (ausgenommen Position 1.1, 1.18 und 1.19) um eine Ausschreibung "Leitfabrikat oder gleichwertig". Die im Leistungsverzeichnis unter Allgemeines sowie in den LV-Positionen jeweils angegebenen Anforderungen an die Gleichwertigkeit, ausgehend vom Leitfabrikat, müssen von den angebotenen Produkten zwingend erfüllt werden. Soweit bei den angegebenen Anforderungen an die Gleichwertigkeit nicht beschrieben, sind Varianzen bei den tatsächlich angebotenen Produkten/Fabrikaten zugelassen. Das anzubietende Programm muss ein einheitliches Gesamtbild ergeben.
- Bei Angeboten/Leistungspositionen abweichend vom Leitfabrikat sind mit Angebotsabgabe im Leistungsverzeichnis Angaben (Hersteller, Produktbezeichnung, Farbe, Maße) einzutragen und die Produktdatenblätter bzw. Produktinformationsblätter, welche die Anforderungen an die Gleichwertigkeit laut Leistungsverzeichnis ausweisen, mit Angebotsangabe beizubringen.