606051-2026 - Ergebnis
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Schülerindividualbeförderung und Beförderung von mobilitätseingeschränkten Schülerinnen und Schülern im Landkreis Harburg
OJ S 170/2026 03/09/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
E-Mailvergabestelle@LKHarburg.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSchülerindividualbeförderung und Beförderung von mobilitätseingeschränkten Schülerinnen und Schülern im Landkreis Harburg
BeschreibungBeförderung von beeinträchtigten bzw. mobilitätseingeschränkten SuS sowie von Schülerinnen und Schülern (SuS) ohne Busanbindung. Fahrten von der Wohnung der SuS zur Schule/Haltestelle und zurück.
Kennung des Verfahrens43b2bb31-4b17-422e-98a0-50ebd2f8615e
Interne Kennung2026.0019
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationenverschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDDYDXTBQA0# Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden. Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen.Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche). Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 23.02.2026 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen. Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter): https://www.landkreis-harburg.de/vergabestelle
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelFörderschule "An Boerns Soll"
BeschreibungDer Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationenverschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenZuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept
BeschreibungKonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0002
TitelSchule "Am Ilmer Barg" (Außenstelle Schule An Boerns Soll)
BeschreibungDer Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationenverschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenZuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept
BeschreibungKonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0003
TitelElias-Schulzweig der Rudolf-Steiner-Schule Nordheide in Wistedt
BeschreibungDer Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationenverschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenZuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept
BeschreibungKonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0004
TitelHeilpädagogische Hofschule Wendisch Evern, Dorfstraße 15, 21403 Wendisch Evern
BeschreibungDer Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationenverschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenZuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0005
TitelHanseschule Winsen, Schule im Borsteler Grund, Schule am Ilmer Barg und Wolfgang-Borchert-Schule in 21423 Winsen/Luhe
BeschreibungDer Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationenverschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenZuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept
BeschreibungKonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0006
TitelIGS Seevetal, Peperdiekshöhe, 21218 Seevetal, Gymnasium Hittfeld, Peperdieksberg, 21218 Seevetal, Oberschule Emsener Straße 67, 21224 Rosengarten Rosengarten
BeschreibungDer Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung6
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationenverschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenZuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0007
TitelOberschule Rosengarten, Emsener Str. 67, 21224 Rosengarten
BeschreibungDer Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung7
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationenverschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenZuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0008
TitelOberschule Rosengarten, Emsener Str. 67, 21224 Rosengarten
BeschreibungDer Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung8
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationenverschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenZuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0009
TitelGymnasium Am Kattenberge, Sprötzer Weg 33, 21244 Buchholz
BeschreibungDer Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung9
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationenverschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenZuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0010
TitelGrundschule Emmelndorf, Gartenstraße 9, 21218 Seevetal
BeschreibungDer Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung10
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationenverschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenZuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0011
TitelGrundschule Moisburg, Karkenstieg 16 und Zubringerfahrten zu verschiedenen Bushaltestellen in Moisburg
BeschreibungDer Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung11
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationenverschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenZuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0012
TitelGrundschule Binnenmarsch, Mover Straße 12b, 21423 Drage und Elbeich-Grundschule Drage, Stover Straße 80, 21423 Drage
BeschreibungDer Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationenverschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenZuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0013
TitelIGS Hollenstedt, Jahnstraße 8, 21279 Hollenstedt
BeschreibungDer Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung13
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationenverschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenZuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0014
TitelGrundschule Handeloh, Schulstraße 5, 21256 Handeloh
BeschreibungDer Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung14
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationenverschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenZuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0015
TitelSchule für Körperbehinderte "Elfenwiese" 3, 21077 Hamburg, Elfenwiese
BeschreibungDer Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung15
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationenverschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenZuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept
BeschreibungKonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0016
TitelBildungszentrum Hören und Kommunikation "Elbschule", Holmbrook 20, 22605 Hamburg
BeschreibungDer Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung16
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationenverschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenZuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0017
TitelBildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte "Borgweg", Borgweg 17 a, 22303 Hamburg
BeschreibungDer Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung17
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationenverschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenZuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge3 318 253,74 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungVineta RolliCare GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1 - 5854877
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots2 374 912,11 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags4
TitelVineta RolliCare GmbH, 24145 Kiel
Datum des Vertragsabschlusses31/08/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots1 084 269,27 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots1 593 882,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungVineta RolliCare GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1 - 5854877
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots2 374 912,11 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags4
TitelVineta RolliCare GmbH, 24145 Kiel
Datum des Vertragsabschlusses31/08/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots472 887,85 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTaxi GmbH Nordheide
Angebot
Kennung des Angebots4 - 5844125
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots659 575,70 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelTaxi GmbH Nordheide, 21244 Buchholz
Datum des Vertragsabschlusses29/04/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots535 467,29 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots1 309 293,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungRope Reisen GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots8 - 5854332
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des Angebots272 552,85 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags3
TitelRope Reisen GmbH & Co. KG, 24582 Wattenbek
Datum des Vertragsabschlusses29/04/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots152 426,59 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots193 426,17 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungVineta RolliCare GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1 - 5854877
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Wert des Angebots2 374 912,11 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags4
TitelVineta RolliCare GmbH, 24145 Kiel
Datum des Vertragsabschlusses31/08/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots306 775,55 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots829 390,65 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungVineta RolliCare GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1 - 5854877
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Wert des Angebots2 374 912,11 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags4
TitelVineta RolliCare GmbH, 24145 Kiel
Datum des Vertragsabschlusses31/08/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots119 646,73 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTaxi GmbH Nordheide
Angebot
Kennung des Angebots4 - 5844125
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Wert des Angebots659 575,70 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelTaxi GmbH Nordheide, 21244 Buchholz
Datum des Vertragsabschlusses29/04/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots16 456,07 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots43 500,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0008
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungVineta RolliCare GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1 - 5854877
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0008
Wert des Angebots2 374 912,11 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags4
TitelVineta RolliCare GmbH, 24145 Kiel
Datum des Vertragsabschlusses31/08/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots25 082,24 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots48 600,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0009
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTaxi GmbH Nordheide
Angebot
Kennung des Angebots4 - 5844125
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0009
Wert des Angebots659 575,70 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelTaxi GmbH Nordheide, 21244 Buchholz
Datum des Vertragsabschlusses29/04/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots11 295,33 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots81 100,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0010
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungRope Reisen GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots8 - 5854332
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0010
Wert des Angebots272 552,85 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags3
TitelRope Reisen GmbH & Co. KG, 24582 Wattenbek
Datum des Vertragsabschlusses29/04/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots35 830,84 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots47 800,93 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0013
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTaxi GmbH Nordheide
Angebot
Kennung des Angebots4 - 5844125
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0013
Wert des Angebots659 575,70 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelTaxi GmbH Nordheide, 21244 Buchholz
Datum des Vertragsabschlusses29/04/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots16 528,97 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots44 300,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0014
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTaxiruf Kröger Inh. M. Pärschke&G. Kröger GbR
Angebot
Kennung des Angebots5 - 5855832
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0014
Wert des Angebots11 213,08 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2
TitelTaxiruf Kröger Inh. M. Pärschke&G. Kröger GbR, 21255 Tostedt
Datum des Vertragsabschlusses29/04/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots11 213,08 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots42 900,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0015
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungVineta RolliCare GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1 - 5854877
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0015
Wert des Angebots2 374 912,11 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags4
TitelVineta RolliCare GmbH, 24145 Kiel
Datum des Vertragsabschlusses31/08/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots435 351,40 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots709 966,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0016
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTaxi GmbH Nordheide
Angebot
Kennung des Angebots4 - 5844125
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0016
Wert des Angebots659 575,70 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelTaxi GmbH Nordheide, 21244 Buchholz
Datum des Vertragsabschlusses29/04/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots79 828,04 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots116 403,74 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0017
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungRope Reisen GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots8 - 5854332
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0017
Wert des Angebots272 552,85 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags3
TitelRope Reisen GmbH & Co. KG, 24582 Wattenbek
Datum des Vertragsabschlusses29/04/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots84 295,42 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots122 789,92 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0011
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0012
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEs sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer03353-0-97
PostanschriftSchloßplatz 6
StadtWinsen/Luhe
Postleitzahl21423
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@LKHarburg.de
Telefon+49 41716930
Fax+49 4171693991212
Internetadressehttp://www.landkreis-harburg.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131150
Fax+49 4131152943
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungTaxi GmbH Nordheide
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerHRB4286 Tostedt
PostanschriftTiedemannsweg 2d
StadtBuchholz
Postleitzahl21244
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
E-Mailinfo@nordheide-taxi.de
Telefon0418731300
Fax04187313010
Internetadressehttp://www.nordheide-taxi.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0013, LOT-0009, LOT-0007, LOT-0003, LOT-0016
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungTaxiruf Kröger Inh. M. Pärschke&G. Kröger GbR
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE116372450
PostanschriftUnter den Linden 16a
StadtTostedt
Postleitzahl21255
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
E-Mailtaxi.ruf.kroeger@gmail.com
Telefon+4915256334298
Internetadressehttps://www.taxiruf-kroeger.de/taxi-zentrale.html
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0014
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungRope Reisen GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerHRA 1794RD
PostanschriftDieselstr. 4
StadtWattenbek
Postleitzahl24582
Land, Gliederung (NUTS)Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
LandDeutschland
E-Mailinfo@rope-reisen.de
Telefon04871-625
Internetadressehttp://www.rope-reisen.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0017, LOT-0010, LOT-0004
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungVineta RolliCare GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerHRB15562KI
PostanschriftSegeberger Landstr. 2b
StadtKiel
Postleitzahl24145
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
E-Mailjuergen.ubben@rollicare.com
Telefon04317757575
Fax043177110
Internetadressehttp://www.rollicare.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0015, LOT-0005, LOT-0002, LOT-0008, LOT-0006, LOT-0001
8.1.
ORG-0007
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungebf2a7fe-7fc1-4dcb-9908-dbc0efbcb81b  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung02/09/2026 10:42:37 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung606051-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe170/2026
Datum der Veröffentlichung03/09/2026