Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Nachgezogene Ausstattungsplanung, zusätzliche Blendschutzanlagen Gebäudeostseite wurden im Ergebnis der Besonnungsstudie im Zuge der Ausführungsplanung notwendig, auf Grund Corona-Epedemie wurden alle Waschtische mit Warmwasser ausgestattet.
Mit Bezug auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB können die erforderlichen Änderungen bzw. zusätzlichen Planungsleistungen, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, nicht durch einen anderen AN ausgeführt werden, da der Auftragnehmer die gesamte Starkstrom-, Schwachstrom- und Fördertechnik des Gebäudes plant. Die Leistungen sind nur integriert in dem Gesamtplanungsauftrag Elektro zu erbringen. Das Eingreifen in das planerische Werk durch einen weiteren AN würde zum Haftungsverlust führen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann somit sowohl aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen oder wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Im Zuge der Ausstattungsplanung ergab sich die Notwendigkeit von Anpassungen von Planungsleistungen für Starkstrom-, Schwachstrom- und Fördertechnik. Eine Anpassung der Planungszeiträume war wegen der Einhaltung des Bauablaufes nicht möglich. Bezugnehmend auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB wurde die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Aufgrund der Änderung kommt es nicht zur Veränderung des Gesamtcharakters des Auftrages. Dies trifft ebenso auf die Anpassung der Planung auf Grund der Corona-Epedemie zu.