606586-2023 - ErgebnisDeutschland-Leverkusen: Elektronisches Sicherheitsschloss
OJ S 194/2023 09/10/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Overfeldweg 23
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51371
Land: Deutschland
E-Mail: Heiko.Loeser@evl-gmbh.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.evl-gmbh.de/
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Energieversorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung über die Lieferung elektronischer Schließsysteme
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-06-14
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
44521120 Elektronisches Sicherheitsschloss
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung elektronischer Schließsysteme
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
51100000 Installation von elektrischen und mechanischen Einrichtungen, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72263000 Software-Implementierung, 72265000 Software-Konfiguration, 72267000 Software-Wartung und -Reparatur, 44520000 Schlösser, Schlüssel und Scharniere, 44521000 Diverse Vorhängeschlösser und Schlösser, 44521100 Schlösser, 44521110 Türschlösser, 44521210 Vorhängeschlösser, 44522200 Schlüssel, 44522300 Teile von Vorhängeschlössern, 44522400 Teile von Schlössern, 44523000 Scharniere, Beschläge und Zubehörteile, 44523200 Beschlagteile
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG Overfeldweg 23 51371 Leverkusen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung elektronischer Schließsysteme einschließlich Betriebssoftware (on premise) und begleitender Serviceleistungen (insbesondere Einweisung, Montageleistungen und technischer Support / IT Support).
Für sämtliche für den Betrieb der Schließsysteme durch die EVL erforderlichen IT-Leistungen (insbesondere Software, Implementierung, Customizing, Schulung, Pflege, Support) wird nach Zuschlagserteilung - auf der Grundlage der des Angebotes der Zuschlagsempfängerin und des hierfür einschlägigen EVB-IT-Vertrages sowie unter Beteiligung der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) - ein Nachtrag zur Rahmenvereinbarung geschlossen. Hierdurch dürfen keine Zusatzkosten für die EVL und die ivl ausgelöst werden. Alle relevanten Kostenpositionen sind in die vorliegende Rahmenvereinbarung einzukalkulieren.
Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf:
- 4.250 Stück Digitale Europrofil Halbzylinder mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (teilweise wetterfest in IP66)
- 1.725 Stück Profilverlängerungen in den Größen 5mm, 10mm und 20mm inkl. notwendiger Zubehörteile
- 500 Stück Transponder
- 100 Stück Digitale Vorhängeschlösser inkl. notwendiger Zubehörteile
- 775 Stück Digitaler Europrofil Doppelknaufzylinder mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (zusätzlich 400 Stück mit Türüberwachung)
- 20 Stück Digitaler Europrofil Doppelknaufzylinder mit Panikverschluss mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (zusätzlich 400 Stück mit Türüberwachung
- 50 Stück Digitaler Türbeschlag inkl. notwendiger Zubehörteile
- 60 Stück Router mit Zubehör
- 15 Stück Gateway mit Zubehör
- Software
- Dienstleistung vor Ort (insbesondere Aufnahme, Schließplanerstellung, Montage, Standortbestimmung für Router und Gateways, Softwaresupport)
- Support für Software und Hardware
Eine Mindestabnahmeverpflichtung der EVL besteht nicht. Es werden die folgenden, verbindliche Höchstabnahmegrenzen festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 8 Jahren):
- 9.500 Stück Digitale Europrofil Halbzylinder mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (teilweise wetterfest in IP66)
- 11.400 Stück Profilverlängerungen in den Größen 5mm, 10mm und 20mm inkl. notwendiger Zubehörteile
- 950 Stück Transponder
- 225 Stück Digitale Vorhängeschlösser inkl. notwendiger Zubehörteile
- 4.000 Stück Digitaler Europrofil Doppelknaufzylinder mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (zusätzlich 400 Stück mit Türüberwachung)
- 400 Stück Digitaler Europrofil Doppelknaufzylinder mit Panikverschluss mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (zusätzlich 400 Stück mit Türüberwachung
- 400 Stück Digitaler Türbeschlag inkl. notwendiger Zubehörteile
- 400 Stück Router mit Zubehör
- 400 Stück Gateway mit Zubehör
- Software
- Dienstleistung vor Ort (insbesondere Aufnahme, Schließplanerstellung, Montage, Standortbestimmung für Router und Gateways, Softwaresupport)
- Support für Software und Hardware
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge erfolgt in durch Abruf ohne erneutes Vergabeverfahren. Die termingerechte Ausführung der Lieferung ist wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der EVL gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt acht Jahre ab Zuschlagserteilung (Höchstlaufzeit). Nach Ablauf dieser Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die in § 2 Absatz 4 der Rahmenvereinbarungen angeführten verbindlichen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden.
Die EVL ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 119-373652
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/08/2023
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYRMD99D
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/10/2023