606714-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Ladegeräte – Nachtrag Ladein­fra­struk­tur für On-​Demand-​Fahr­zeuge in Hei­del­berg (I005)
OJ S 178/2025 17/09/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungRhein-Neckar-Verkehr GmbH
E-Mailvergabe@rnv-online.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelNachtrag Ladein­fra­struk­tur für On-​Demand-​Fahr­zeuge in Hei­del­berg (I005)
BeschreibungDa noch vier Fahr­zeuge in Hei­del­berg gela­den wer­den müs­sen, sind noch vier Lade­punkte für die zusätz­lich FISP-​Busse benö­tigt. Aus tech­ni­schen Grün­den sollte das der­zeit auf der Bau­stelle tätige Unter­neh­men die Lade­sta­tio­nen ins­tal­lie­ren und in das neue Lade- und Lade­ma­nage­ment­sys­tem von aktu­ell inte­grie­ren.
Kennung des Verfahrens0628bb9e-fe5f-4023-8a60-bb6f7ed1b3d8
Interne Kennung150-​24E14
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31158000 Ladegeräte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMöhlstr. 27  
StadtMannheim
Postleitzahl68165
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelI005_Nachtrag für die ODS FIPS in Hei­del­berg
BeschreibungDa noch vier Fahr­zeuge in Hei­del­berg gela­den wer­den müs­sen, sind noch vier Lade­punkte für die zusätz­lich FISP-​Busse benö­tigt. Aus tech­ni­schen Grün­den sollte das der­zeit auf der Bau­stelle tätige Unter­neh­men die Lade­sta­tio­nen ins­tal­lie­ren und in das neue Lade- und Lade­ma­nage­ment­sys­tem von aktu­ell inte­grie­ren.
Interne Kennung241-​25-​E23
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31158000 Ladegeräte
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMöhlstr. 27  
StadtMannheim
Postleitzahl68165
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltRhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetRhein-Neckar-Verkehr GmbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungGemäß § 132 GWB, Absatz 2, Nr. 2, ist eine Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens möglich, wenn zusätzliche Leistungen erforderlich geworden sind, die einen Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht zulassen. Dies ist in diesem Fall gegeben. Da noch vier Fahr­zeuge in Hei­del­berg gela­den wer­den müs­sen, sind noch vier Lade­punkte für die zusätz­lich FISP-​Busse benö­tigt. Aus tech­ni­schen Grün­den sollte das der­zeit auf der Bau­stelle tätige Unter­neh­men die Lade­sta­tio­nen ins­tal­lie­ren und in das neue Lade- und Lade­ma­nage­ment­sys­tem von aktu­ell inte­grie­ren.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAVR Umwelt­Ser­vice GmbH
Angebot
Kennung des Angebots2024-06-046
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots35 573,88 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags150-​24-​E14
TitelI005_Nachtrag für die ODS FIPS in Hei­del­berg
Datum der Auswahl des Gewinners11/09/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetRhein-Neckar-Verkehr GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungRhein-Neckar-Verkehr GmbH
RegistrierungsnummerDE213122348
PostanschriftMöhlstr. 27
StadtMannheim
Postleitzahl68165
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle
E-Mailvergabe@rnv-online.de
Telefon+496214651730
Fax+496214653214
Internetadressehttps://www.rnv-online.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftVergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76247
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49721 9268730
Fax+721 9263985
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungAVR Umwelt­Ser­vice GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE254211512
PostanschriftDiet­mar-​Hopp-​Str. 8
StadtSinsheim
Postleitzahl74889
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
LandDeutschland
E-Mailinfo@avr-umweltservice.de
Telefon072619310
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung3ee909f0-2a4c-46f7-9190-a74ba3f28b47  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung16/09/2025 13:48:09 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung606714-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe178/2025
Datum der Veröffentlichung17/09/2025