Zusätzliche Angaben
Der Auftrag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot unter Berücksichtigung folgender Wichtung erteilt:
85%ige Wichtung des Angebotspreises (übertragene + optionale Leistungen)
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
- 5 Punkte erhält der niedrigste Angebotspreis
- 0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises
- Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert.
10%ige Wichtung des Mittelwertes der angebotenen Stundensätze für Planungsleiter/Planungsingenieur/Fachplaner
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Mittelwert der Stundensätze für Planungsleiter/Planungsingenieur/Fachplaner
- 0 Punkte erhalten alle Angebote mit einem Mittelwerte der Stundensätze für Planungsleiter/Planungsingenieur/Fachplaner ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Mittelwertes
- Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Mittelwert der Stundensätze für Planungsleiter/Planungsingenieur/Fachplaner und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert.
5%ige Wichtung des angebotenen Stundensatzes für techn./wirtsch. Mitarbieter
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
- 5 Punkte erhält der niedrigste Stundensatz
- 0 Punkte erhalten alle Stundensätze ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes
- Die Punkte für die übrigen angebotenen Stundensätze werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert.
Sämtliche Berechnungswerte gehen mit 3 Stellen hinter dem Komma in die Berechnung des Wertungsergebnisses ein.
Bei gleichem Wertungsergebnis erhält das Angebot mit dem höchsten Punktwert beim Kriterium Angebotspreis den Zuschlag.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den
Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage
aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.