Die Leistung wird gemäß § 3aEU Abs.3 Nr.3 b) VOB/A im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, da die Leistung wegen nicht vorhandenem Wettbewerb aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann. Der Auftragnehmer ist der in Frankfurt am Main zuständige Strom-Verteilernetzbetreiber. Die Leistung kann aus technischen und regulatorischen Gründen nur von diesem Auftragnehmer erbracht werden.