Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Im Zuge der Bauausführung wurde ersichtlich, dass zut Erreichung des Projektziels, zusätzliche Kabeltiefbauarbeiten wie u.a. (Baufeldfreimachungsmaßnahmen, Ausrüstung von KAS mit Steigeisen, Anbindung div. Anlagen mit Kabelschutzrohr, Einbau von EEA/OSE-Kabelschrankunterteilen erforderlich sind. Da bereits der Bau-AN auf der Baustelle tätig ist und weiterhin tätig bleiben wird, ergeben sich größte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs wenn zweit Bau-AN gleichzeitig auf der Baustelle sich vorfinden. Beträchtliche Zusatzkosten würden entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.