Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Auf Grund von u.a. Planungsänderungen während des Bauablaufs wurde ein Mehr, der in der Anzeige genannten Leistungen, als ausgeschrieben, nötig. Diese Mehrmengen sind jedoch erforderlich, damit der AN den vertraglich zugesicherten Werkerfolg erreichen kann. Da bereits der Bau-AN auf der Baustelle tätig ist und weiterhin tätig bleiben wird, ergeben sich größte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs wenn zweit Bau-AN gleichzeitig auf der Baustelle sich vorfinden. Beträchtliche Zusatzkosten würden entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.