607834-2021 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Gleisbauarbeiten
OJ S 231/2021 29/11/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hermann, Angela
E-Mail: RPMOst-Nachtraege@deutschebahn.com
Telefon: +49 3029755101
Fax: +49 6926553244
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Verbundvergabe GE/WE Frankfurt/Oder - Ziltendorf
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46947
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45234116 Gleisbauarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Oberbauarbeiten, Sicherungsleistungen
• Bf. Frankfurt/Oder
3594 m Gleiserneuerung , 3 Stück Weichenerneuerung, 1 Stück GEA
• Stecke 6153 Wiesenau – Ziltendorf
3397 m Gleiserneuerung
• Bf. Ziltendorf
3622 m Gleiserneuerung , 4 Stück Weichenerneuerung
• Strecke 6153 Ziltendorf - Eisenhüttenstadt
DUA Ziltendorf-Eisenhüttenstadt 4827 m
DUA Eisenhüttenstadt-Ziltendorf 4977 m
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 30/04/2021 Ende: 28/06/2021
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 023-056661

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20FEI46947
Bezeichnung des Auftrags:
Verbundvergabe GE/WE Frankfurt/Oder - Ziltendorf
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
29/01/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SPITZKE SE
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Postleitzahl: 14979
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. HVB Ingenieurgesellschaft mbH, Dresden, 2. PBVI Planung Bauüberwachung Vermessung für Infrastruktur GmbH, Berlin. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Hinweise des Auftraggebers zu Corona: 1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen. 2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/11/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
45234116 Gleisbauarbeiten
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Frankfurt (Oder)
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Oberbauarbeiten, Sicherungsleistungen
• Bf. Frankfurt/Oder
3594 m Gleiserneuerung , 3 Stück Weichenerneuerung, 1 Stück GEA
• Stecke 6153 Wiesenau – Ziltendorf
3397 m Gleiserneuerung
• Bf. Ziltendorf
3622 m Gleiserneuerung , 4 Stück Weichenerneuerung
• Strecke 6153 Ziltendorf - Eisenhüttenstadt
DUA Ziltendorf-Eisenhüttenstadt 4827 m
DUA Eisenhüttenstadt-Ziltendorf 4977 m
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 30/04/2021 Ende: 28/06/2021
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SPITZKE SE
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14979
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
4: Im Rahmen der Arbeiten im Gleis 2 in Ziltendorf ist man auf ein altes Fundament (Abmaße ca. 0,5m x 0,5m x0,5m) gestoßen. Das Fundament musste abgebrochen und entsorgt werden, da der Bereich mittels Großmaschinentechnik gereinigt wird. Im Bereich des Gleis 6 wurde eine Betonplatte gefunden unter der sich ein tiefer Schacht befindet. Der Schacht musste mittels Betonplatte abgedeckt werden um die weiteren Arbeiten zu ermöglichen.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Das Fundament und der Schacht waren in den vorhandenen Plänen nicht enthalten und konnten somit trotz Einhaltung der Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden. Zur Gewährleistung des Werkerfolges musste das Fundament durch den AN abgebrochen und entsorgt werden und der Schacht musste abgedeckt werden.
VII.2.3.
Preiserhöhung