Die Vergabe der Nachtragsleistungen erfolgt unter Verzicht des Wechsels des Auftragnehmers an die Firma M&P Braunschweig GmbH, da diese für die Erbringung der hauptvertraglichen Leistungen erforderlich sind und M&P Braunschweig GmbH über das Wissen verfügt, Kenntnisse bzgl. der BBk-Anforderungen an IT-Netzwerke, die auch im Bereich GA-Netzwerke anzuwenden sind. Auch bei der Erstellung und Umsetzung der IT-RMP in der Gebäudeautomation unterstützt M&P. Des Weiteren besitzt das Büro die notwendigen Orts- und Anlagenkenntnisse in den Liegenschaften die für die Erstellung eines Standardbausteins notwendig sind. Darüber hinaus wäre die Erbringung der Nachtragsleistungen durch Dritte mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden.