Beschreibung der Beschaffung
Die Vergabe in diesem Verfahren umfasst die Leistungen für die Tragwerksplanung – Gebäude nach § 49 bis § 52 HOAI 2021 mit den Leistungsphasen 1 bis 6.
Die Grundleistungen in den einzelnen Leistungsphasen werden durch die HOAI (2021) Anlage 14.1 Leistungsbild Tragwerksplanung sowie in Anlage 3 (Ergänzung 1 Leistungsbild TW-Planung) definiert.
Die Beauftragung der Leistungen nach § 51 HOAI erfolgt stufenweise, in einem ersten Schritt für die Leistungsphasen 1 bis 3 einschließlich der Erstellung einer RZ-Bau Unterlage (s. RZBau, Pkt. 6.1.).
Die verbindliche Beauftragung weiterer Leistungsphasen und der Planung von den Kostenrahmen übersteigenden Bauteilen besteht als Option unter dem Vorbehalt der Anerkennung der Planung und der Verfügbarkeit finanzieller Mittel.
Der Auftragnehmer hat zu beachten, dass Leistungen einer beauftragten weiteren Leistungsphase erst in Angriff genommen werden dürfen, wenn der Auftraggeber die Leistungen der abgeschlossenen Leistungsphase bestätigt und / oder seine Zustimmung zur Fortführung der Arbeiten gegeben hat.
In Abhängigkeit der Verfügbarkeit finanzieller Mittel oder dem Vorliegen von projektsachlichen Gründen behält sich der Auftraggeber über den gesamten Projektzeitraum das Recht vor, die Beauftragung der weiteren Leistungen einzeln, gegliedert nach Bauabschnitten und Leistungsphasen oder anderweitig modifiziert vorzunehmen.
Es ist von einer bauabschnittsweisen Bearbeitung in allen Leistungsphasen und entsprechend auch von einer schrittweisen Wiedereröffnung von Teilbereichen auszugehen. Sinnvolle Bauabschnitte werden in Abhängigkeit der ermittelten Baukosten und der verfügbaren Mittel gemeinsam vom Bauherren und der Objektplanung geprüft und unter Berücksichtigung der beteiligten Fachplanungen sowie der Baustellenlogistik festgelegt.
Der Auftraggeber behält sich des Weiteren vor, dem Auftragnehmer ggf. weitere / ergänzende Leistungen zu übertragen, die im inhaltlichen oder räumlichen Zusammenhang mit dem zu planenden Vorhaben stehen. Dies betrifft voraussichtlich den Umzug einzelner Bürobereiche und Funktionsbereiche innerhalb des Ensembles bzw. in die Museumsbauten bzw. das Herstellen von Interimslösungen und ist abhängig von der zu entwickelnden Planung.
Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, Teilleistungen getrennt oder an Dritte zu vergeben, wenn besondere fachliche Gründe dafürsprechen.
Der Auftraggeber erwartet die regelmäßige Teilnahme des Planers an den Planungsberatungen. Wichtige Planungsergebnisse – auf Anfrage auch Zwischenschritte – sind im Stiftungssitz der KSW vorzustellen. In der Realisierungsphase ist die örtliche Präsenz an mindestens 1-2 Tagen/Woche auf der Baustelle sicherzustellen. Erfüllungsort ist Weimar.