Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Das ZIM fördert Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von mittelständischen Unternehmen und mit ihnen kooperierenden Forschungseinrichtungen. Förderfähig sind FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte und Managementleistungen von Innovationsnetzwerken sowie Leistungen, die der Markteinführung des geförderten FuE-Projektes dienen. Mit der neuen, ab Anfang 2020 geltenden ZIM-Richtlinie werden zudem Durchführbarkeitsstudien gefördert, die die Anbahnung von FuE-Projekten von jungen kleinen Unternehmen und Erstbewilligungsempfängern unterstützen.
Die ZIM-Förderung erfolgt weiterhin nach dem technologie- und branchenoffenen Bottom-Up-Ansatz, bei dem Impuls, Thema und Richtung der Innovationsvorhaben von den Unternehmen kommen.
Förderanträge sind nach einem mit dem BMWi abzustimmenden Verfahren systematisch zu bearbeiten, einschließlich projektspezifisch notwendiger Recherchen sowie der ggf. notwendigen Abstimmung mit den anderen Projektträgern.
Die Entscheidung über die Förderwürdigkeit eines Antrags sollte in der Regel ca. 3 Monate nach Antragseingang erfolgen. Die Begutachtung der Anträge soll intern und nur im Ausnahmefall und in Abstimmung mit dem BMWi über externe Gutachter erfolgen, um eine zügige Bearbeitung und Gleichbehandlung der Antragsteller zu gewährleisten.
Das Gutachterpersonal muss über aktuelles technologisches sowie über betriebswirtschaftliches Wissen und verwaltungsmäßige Kenntnisse verfügen. Die technologischen Gutachter müssen entsprechend naturwissenschaftlich oder ingenieurtechnisch bzw. betriebswirtschaftlich qualifiziert sein (zumindest diplomiertes Personal bzw. Master / Bachelor). Mit dem Personal müssen alle wichtigen Technologiefelder abgedeckt sein. Hierbei handelt es sich insbesondere, nicht abschließend, um folgende Bereiche:
Produktionstechnologien, Werkstofftechnologien, Elektrotechnik, Messtechnik, Sensorik, IuK-Technologien, Gesundheitsforschung, Medizintechnik, Energietechnologien, Biotechnologien, Bautechnologien, Umwelttechnologien, Fahrzeug- und Verkehrstechnologien, Optische Technologien, Textilforschung, sonstige Technologien.
Hinzu kommt die laufende Bearbeitung der sich in der Förderung befindlichen Projekte (z. B. Berichte und Zahlungsanforderungen, Prüfung von Verwendungsnachweisen, Vor-Ort-Prüfungen). Die durchschnittliche Projektlaufzeit beträgt etwa 24 Monate. In allen 3 Losen sind Beratungsgespräche mit Interessenten und Antragstellern zu führen sowie im Vorfeld einer möglichen Antragstellung eingereichte Projektskizzen zu prüfen.