Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
— der Auftraggeber kann gem. § 55 (1) SektVO Angebote von Bietern zurückweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen,
— Kommunikation und Abwicklung in deutscher Sprache,
— Vertrag nach deutschem Recht,
— Vorhaltung von Kundenservice in Deutschland,
— Ausfüllen eines Lieferantenfragebogens und positive Bewertung des ausgefüllten Lieferantenfragebogens durch die Thüga AG,
— Anerkennung und Einhaltung der technischen Spezifikation,
— Bestehen der Produktprüfung,
— Bestehen einer Probelieferung.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Siehe Anforderungen, Präqualifikationsunterlagen sowie Erfüllung von DIN bzw. EN/DVGW-Zulassungen.