60873-2023 - ErgebnisDeutschland-Waiblingen: Tragbare Computer
OJ S 22/2023 31/01/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: RMK-touch-displays@menoldbezler.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rems-murr-kreis.de/startseite
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rems-Murr-Kreis-Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Ergänzung der bestehenden Infrastruktur an Interaktive Touch Dispalys (ADVANTouch Tafels) Lieferung und Installation zum Abruf von Einzelabruf
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2644
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
30213100 Tragbare Computer
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Rems-Murr-Kreis beabsichtigt die Neubeschaffung über die Lieferung, die Montage und den Support von interaktiven Touch-Displays zur Modernisierung der kreiseigenen Schulen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der bestehenden ADVANT Touch Tafeln. Diese wurden im Jahr 2021 im Rahmen der Ausschreibung LRAWN_17-2021 von 2021 beschafft und installiert. Aus Gründen der Einheitlichkeit der Bedienung und Systemadministration wird vom Gebot der Produktneutralität zulässigerweise abgewichen und Produkte der Firma ADVAN-Touch vorgegeben.
Da der konkrete Beschaffungsbedarf derzeit nicht hinreichend konkret bestimmt werden kann, soll der abrufberechtigten Auftraggeber die Möglichkeit haben, sowohl hinsichtlich Beschaffungsmenge als auch Beschaffungszeitraum flexibel Einzelbestellungen tätigen zu können. Um diesem Beschaffungsbedarf gerecht zu werden, wird mit dem vorliegen-den Verfahren eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre. Hierbei sind im Einzelabruf die jeweils maßgebliche Produkt-Generation oder neuer anzubieten (vgl. § 4 Abs. 6 des Rahmenvertrags).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
30230000 Computerbezogene Geräte, 30231000 Computerbildschirme und Konsolen, 30231300 Bildschirme, 30231320 Tastbildschirme, 31682230 Grafische Anzeigetafeln, 48813100 Elektronische Anzeigetafeln
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Rems-Murr-Kreis beabsichtigt die Neubeschaffung über die Lieferung, die Montage und den Support von interaktiven Touch-Displays zur Modernisierung der kreiseigenen Schulen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der bestehenden ADVANT Touch Tafeln. Diese wurden im Jahr 2021 im Rahmen der Ausschreibung LRAWN_17-2021 von 2021 beschafft und installiert. Aus Gründen der Einheitlichkeit der Bedienung und Systemadministration wird vom Gebot der Produktneutralität zulässigerweise abgewichen und Produkte der Firma ADVAN-Touch vorgegeben.
Da der konkrete Beschaffungsbedarf derzeit nicht hinreichend konkret bestimmt werden kann, soll der abrufberechtigten Auftraggeber die Möglichkeit haben, sowohl hinsichtlich Beschaffungsmenge als auch Beschaffungszeitraum flexibel Einzelbestellungen tätigen zu können. Um diesem Beschaffungsbedarf gerecht zu werden, wird mit dem vorliegen-den Verfahren eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre. Hierbei sind im Einzelabruf die jeweils maßgebliche Produkt-Generation oder neuer anzubieten (vgl. § 4 Abs. 6 des Rahmenvertrags).
Gegenstand sind: ADVANTouch Digitale Tafeln auf fahrbare Pylonengestell (Es wird für die Grundlaufzeit eine Mindestabnahme von 1 Gerät und für die Verlängerungsoption eine Mindestabnahme von 1 Gerät zugesichert. Die Höchstabrufmenge beträgt für die Laufzeit des Rahmenvertrags inklusive der Verlängerungsoption 20 Stück)
Gegenstand sind: ADVANTouch Digitale Tafeln, kapazitiv, 85 Zoll, festmontiert in Klassenräume mit 0, 1 oder 2 Seitenflügel (Es wird für die Grundlaufzeit eine Mindestabnahme von 5 Gerät und für die Verlängerungsoption eine Mindestabnahme von 45 Geräten zugesichert. Die Höchstabrufmenge beträgt für die Laufzeit des Rahmenvertrags inklusive der Verlängerungsoption 40 Stück)
Gegenstand sind: ADVANTouch Digitale Tafel infrarot, 85 Zoll, Wandmontiert (Es wird für die Grundlaufzeit eine Mindestabnahme von 1 Gerät und für die Verlängerungsoption eine Mindestabnahme von 1 Gerät zugesichert. Die Höchstabrufmenge beträgt für die Laufzeit des Rahmenvertrags inklusive der Verlängerungsoption 20 Stück)
Wegen der Einzelheiten zum Leistungsgegenstand wird auf das jeweilige Preisblatt mit Leistungsbeschreibung Anlage 3 "Leistungsbeschreibung" verwiesen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 182-514538
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
28/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Degen GmbH & Co. KG
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ69AW
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/01/2023