Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Lieferleistung. Die Finanzierung erfolgt überwiegend mit
öffentlichen Mitteln ( und sonstige Mittel) durch Bund, Land und durch sonstige Körperschaften. Gemäß
Finanzierungsvereinbarung ist das öffentliche Vergaberecht einzuhalten. Die Ausschreibung der
Maßnahme erfolgt als Freihändige Vergabe ohne Wettbewerb (EU: Verhandlungsverfahren ohne ÖT) zu
den Bedingungen des Modulvertrag 5. Zulässig gemäß SektVO, §13, Abs. 2, Punkt 3. ('wenn der Auftrag
aus technischen oder künstlerischen Gründen oder auf Grund des Schutzes von
Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann.'). Bei
diesem Einzelprojekt handelt es sich um die Anpassung und Änderung von bestehenden ESTW. Diese
können nur durch den Ersteller der Bestandsanlage realisiert werden, u.a. wegen der Änderung und
Anpassung von bestehender Hard- und Software. Desweiteren sind EBA-Zulassungen für die Systeme
erforderlich. Diese erfolgen nur für die Gesamtanlage (ESTW-UZ/-Z mit ESTW-A).