609081-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Wartung im Bereich Fernmeldeinfrastruktur – PTLS - Vergabe des Betriebs des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg und der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VSVgV
OJ S 170/2026 03/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungPräsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
E-Mailptls-dfbos@menoldbezler.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersÖffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelPTLS - Vergabe des Betriebs des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg und der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VSVgV
BeschreibungEuropaweite Vergabe des Betriebs des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg und der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VSVgV
Kennung des Verfahrens9e1a2e25-a48b-4d41-8a77-135aa7b60aef
Interne Kennung2026/954
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50332000 Wartung im Bereich Fernmeldeinfrastruktur
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenEs ist der Betrieb des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS sowie der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik in Baden-Württemberg geschuldet.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZM8U8# Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Verschlusssachen "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH": Während der Angebots- und Verhandlungsphase werden die im Teilnahmewettbewerb qualifizierten Bieter und während der späteren Vertragsausführungszeit wird der künftige Auftragnehmer Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" erhalten, soweit dies für die Erstellung des Angebots bzw. die Durchführung des Auftrags erforderlich ist. Die Gewährung dieses Zugangs setzt zwingend das vorherige Vorliegen der erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß den Vorgaben des § 7 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 VSVgV voraus. Der Bewerber hat mittels der hierfür im Teilnahmeformular enthaltenen Erklärung bereits mit dem Teilnahmeantrag seine Bereitschaft zuzusichern, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen vor Zurverfügungstellung der Vergabeunterlagen für die Angebots- und Verhandlungsphase auf Verlangen des Auftraggebers abzugeben. Von Unterauftragnehmern, denen im Zuge der Angebotserstellung der Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" gewährt werden soll bzw., die im Zuge einer Unterbeauftragung Zugang zu entsprechenden Verschlusssachen erhalten sollen, sind zuvor ebenfalls entsprechende Verpflichtungserklärungen einzuholen und vor Zurverfügungstellung der betreffenden Unterlagen dem Auftraggeber vorzulegen, vgl. § 7 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 VSVgV . Bereits mit dem Teilnahmeantrag ist daher auch die Bereitschaft zuzusichern, von etwaigen bereits in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern sowie von weiteren potenziellen Unterauftragnehmern, die im weiteren Verfahrensverlauf hinzukommen könnten, ebenfalls entsprechende Verpflichtungserklärungen einzuholen und dem Auftraggeber vorzulegen. Ohne Vorlage der notwendigen Verpflichtungserklärungen kann und darf dem Bewerber/Bieter bzw. dem Unterauftragnehmer kein Zugang zu den Verschlusssachen gewährt werden. Bei Nichtabgabe der erforderlichen Verpflichtungserklärungen kann ein Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren erfolgen (vgl. § 7 Abs. 5 VSVgV). - Unterauftragnehmerschaft: Der Einsatz von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig (zu den Ausnahmen siehe im Folgenden). Unterauftragnehmer, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber nicht zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zwingend benannt werden. Mit dem Teilnahmeantrag sind jedoch zumindest diejenigen Leistungen zu benennen, die der Bewerber unter Einbindung eines Unterauftragnehmers erbringen möchte. Aus Gründen der Sicherheit der Leistungserbringung und zur Gewährleistung einer transparenten Vertrags- und Verantwortungsstruktur ist eine Weitervergabe von Leistungen nur bis zu einer zweiten Unterauftragnehmerstufe zulässig. Der künftige Auftragnehmer darf daher Unterauftragnehmer einsetzen; diese dürfen ihrerseits Unterauftragnehmer (Unter-Unterauftragnehmer) einsetzen. Eine weitere Unterauftragsvergabe durch Unter-Unterauftragnehmer ist jedoch unzulässig. Wichtig: Die Projektleitung muss durch den späteren Auftragnehmer selbst erfolgen, eine Unterbeauftragung ist insoweit generell unzulässig (vgl. hierzu sogleich). Zudem muss die Rolle des Service Managements vom Auftragnehmer selbst gestellt und besetzt werden, eine Unterauftragsvergabe ist auch insoweit generell unzulässig. - Projektleitung - Selbstausführung: Die Projektleitung muss durch den späteren Auftragnehmer selbst erfolgen, eine Unterbeauftragung ist unzulässig (vgl. im Übrigen zum zulässigen Umfang der Unterauftragsvergabe Ziff. 3.4.1). Bestehen seitens des Auftraggebers gegen die Person des Projektleiters Bedenken, insbesondere vor dem Hintergrund der ausschreibungsgegenständlichen Geheimschutz- und Sicherheitsinteressen, kann der Auftraggeber den sofortigen Austausch verlangen. Die Projektleitung muss die deutsche Sprache fehlerfrei in Wort und Schrift beherrschen (Mindestanforderung: Sprachniveaustufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR)). - Zugriff auf das Network Management System (NMS) Der Zugriff und Zugang auf das NMS und die Datenbanken muss ausschließlich aus Deutschland erfolgen. Die Bedienung des NMS aus dem Ausland heraus ist nicht zulässig. - Erforderliche Sprachkenntnisse: Nicht muttersprachliche Arbeitnehmer, die für den 1st Level-Support vorgesehen sind, müssen die deutsche Sprache fehlerfrei in Wort und Schrift beherrschen (Mindestanforderung: Sprachniveaustufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR)). Nicht muttersprachliche Arbeitnehmer, die für den 2nd Level-Support vorgesehen sind, müssen die deutsche Sprache fehlerfrei in Wort und Schrift beherrschen (Mindestanforderung: Sprachniveaustufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR)). Der Auftragnehmer muss auf Anforderung des Auftraggebers Teilleistungen, insbesondere betreffend die Planung, in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbringen. Nicht muttersprachliche Arbeitnehmer, die für derartige Leistungen, insbesondere betreffend die Planung, in den Räumlichkeiten des Auftraggebers vorgesehen sind, müssen die deutsche Sprache fehlerfrei in Wort und Schrift beherrschen (Mindestanforderung: Sprachniveaustufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR)). Zur Erläuterung: C1 - Fachkundige Sprachkenntnisse Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden. C2 - Annähernd muttersprachliche Kenntnisse Kann praktisch alles, was er/sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sach-verhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der spätere Auftragnehmer verpflichtet, innerhalb einer Frist von 4 Wochen die entsprechenden Sprachkenntnisse der jeweiligen Mitarbeiter mittels Sprachzertifikats/Sprachdiploms nachzuweisen. - Sicherheitsüberprüfung: Der spätere Auftragnehmer wird an sicherheitsempfindlichen Stellen tätig werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das dafür vorgesehene Personal vor Aufnahme der Tätigkeiten einer nach dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz Baden-Württemberg (LSÜG BW) jeweils erforderlichen Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Der spätere Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen nachzuweisen. Die Bestimmungen des LSÜG BW sind in ihrer jeweils geltenden Fassung vom Auftragnehmer zu beachten. - Zuverlässigkeitsüberprüfung: Der spätere Auftragnehmer versichert, dass er im Auftragsfall ausschließlich zuverlässige Personen mit Arbeiten für den Digitalfunk BOS BW betrauen wird und sein eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeits-überprüfung unterziehen lässt. Gleiches gilt im Falle des Nachunternehmereinsatzes. Das Ergebnis kann durch den Auftraggeber jederzeit kontrolliert werden. Entsprechende Formulare sind als Anlage beigelegt (vgl. Anlage - Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung) und müssen nicht mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. Die Dauer der Bearbeitung beträgt i.d.R. 3-5 Tage, insbesondere bei Personen mit Wohnsitz oder Beschäftigungsort im Ausland kann die Bearbeitungszeit jedoch deutlich länger dauern. - Förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz: Der Auftraggeber wird im Auftragsfall und bei Bedarf den Auftragnehmer und dessen Mit-arbeiter sowie etwaige Nachunternehmer oder sonstige Beauftragte nach dem Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (Bundesgesetzblatt - BGBl. - S. 469/547), geändert durch das Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. S. 1942), auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichten. Das entsprechende Formular ist als Anlage informationshalber beigelegt und muss nicht mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden (vgl. Anlage - Niederschrift über die förmliche Verpflichtung). Der Bewerber versichert, dass er im Auftragsfall und sofern der Auftraggeber eine förmliche Verpflichtung durchführen will, ausschließlich Mitarbeiter zur Leistungserbringung einsetzen wird, die einer förmlichen Verpflichtung zugestimmt haben. Das Gleiche gilt für eingesetzte Nachunternehmer oder sonstige Beauftragte.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeAuftragsunterlagen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelPTLS - Vergabe des Betriebs des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg und der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VSVgV
BeschreibungGegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist der Betrieb des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg sowie der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik. Ziel der Beschaffung ist die Sicherstellung eines zuverlässigen, sicheren und unterbrechungsfreien Betriebs des Digitalfunknetzes für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Die Auftragsausführung erfordert insbesondere die Einhaltung strenger Sicherheitsanforderungen zum Schutz von Verschlusssachen und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Bezüglich der Einzelheiten zum Leistungsumfang wird auf die übrigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung_TWB verwiesen.
Interne Kennung2026/954
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50332000 Wartung im Bereich Fernmeldeinfrastruktur
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Vertragslaufzeit beträgt zehn Jahre. Es besteht ein erstmaliges einseitiges Kündigungsrecht durch den Auftraggeber nach 7 Jahren. Des Weiteren besteht eine einseitige Kündigungsmöglichkeit für den Auftraggeber nach 8 sowie nach 9 Jahren Laufzeit.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenEs ist der Betrieb des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS sowie der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik in Baden-Württemberg geschuldet.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit10 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Vertragslaufzeit beträgt zehn Jahre. Es besteht ein erstmaliges einseitiges Kündigungsrecht durch den Auftraggeber nach 7 Jahren. Des Weiteren besteht eine einseitige Kündigungsmöglichkeit für den Auftraggeber nach 8 sowie nach 9 Jahren Laufzeit.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in welchem das Unternehmen ansässig ist.

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit dem Betrieb von Kommunikationsnetzen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind die Umsatzzahlen bezogen auf das betreffende Unternehmen bzw. die betreffenden Unternehmen (im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft), nicht die Umsatzzahlen des Konzerns.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung Der/die jeweilige Bewerber/Bewerbergemeinschaft hat zu erklären, dass eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen: - 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden - 5 Mio. EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall bei einer zweifachen Maximierung der Versicherungssummen pro Versicherungsjahr - besteht oder - im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Anzugeben sind die Arbeitnehmerzahlen bezogen auf das betreffende Unternehmen bzw. die betreffenden Unternehmen (im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft), nicht die Umsatzzahlen des Konzerns.

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis über den Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS). Mit Teilnahmeantrag hat der Bewerber einen der beiden folgenden Nachweise zu erbringen: - ISO 27001 auf Basis von BSI IT-Grundschutz: Zertifikat über IT-Sicherheitsmaßnahmen und über den Betrieb eines Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS) auf der Basis von IT-Grundschutz nach BSI-Standard oder - ISO 27001 nach internationalem Standard: Zertifikat über den Schutz der eigenen IT-Systeme durch ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) nach internationalem Standard ISO/IEC 27001 Der Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeformular einzureichen und muss im Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags gültig sein. Mit dem Teilnahmeantrag erklärt der Bewerber zudem, dass er die Zertifizierung im Falle der Zuschlagserteilung während der Auftragsausführungszeit fortwährend aufrechterhalten wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Betrieb eines WAN-/MPLS-Netzes in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen: Eigenerklärung über mindestens ein geeignetes Referenzprojekt über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Betrieb eines WAN-/MPLS-Netzes in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe. Voraussetzung für die Vergleichbarkeit des Referenzprojekts ist, dass es kumulativ folgende Merkmale aufweist: - Betrieb eines WAN-/MPLS-Netzes mit mindestens 1.000 Richtfunkübertragungsstrecken - Betrieb zentraler Netzkonzentratoren/Netzknoten, etwa im Leitstellen-, BOS- oder KRITIS-Bereich - Durchführung von Richtfunkneu- und Umbauten einschließlich Linkengineering im laufenden Betrieb - Betrieb eines Network-Management-Systems (NMS) Die Erklärungen über die Referenzleistungen müssen zudem jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner u. Kontaktdaten - Zeitraum der Leistungserbringung - Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum Für die Bewerberauswahl relevante Aspekte der vorzulegenden Mindestreferenz: Darüber hinaus soll bei der "Beschreibung des Leistungsumfangs" beim jeweiligen Referenzprojekt insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden: - Wurden die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht? - Welche Leistungen wurden im Einzelnen erbracht? - Welches Network-Management-System (NMS) war Gegenstand des Referenzprojekts? - In welchem Bereich wurden Netzkonzentratoren betrieben? - Wie wurden die Link Neu- und Umbauten im laufenden Betrieb erbracht? Wichtige Hinweise: Die Angaben zu den vorgenannten Aspekten in der Beschreibung der Mindestreferenzen sind relevant für die Auswahl der Bieter im Teilnahmewettbewerb, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Weitergehende Hinweise hierzu finden sich in Ziff. 4.3.3 des Bewerbermemorandums. Werden mehr als die geforderte eine Mindestreferenz vorgelegt, zieht der Auftraggeber für die Bewerberauswahl jeweils die Referenz heran, welche innerhalb der vom Bewerber vorgelegten Referenzen am stärksten für die besondere Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand spricht. Der Auftraggeber behandelt sämtliche Informationen der Bewerber, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, vertraulich, vgl. § 6 VSVgV. Die geforderte Mindestreferenz muss für jeden Teilnahmeantrag insgesamt nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft. Die Vorlage von insgesamt mehr als drei Referenzen je Bewerber/Bewerbergemeinschaft ist nicht erwünscht. Bitte die Eigenerklärungen als Anlagen A.1 A.2 usw. vorlegen. Im Rahmen der Referenzbeschreibungen darf für den Punkt "Beschreibung des Leistungsumfangs", innerhalb dessen auf die o. g. auswahlrelevanten Aspekte einzugehen ist, pro eingereichtem Referenzprojekt eine Anlage zur Beschreibung des Leistungsumfangs eingereicht werden, wenn der in der Kopiervorlage zur Verfügung gestellte Platz nicht ausreichend ist. Diese Anlage soll jeweils eine eindeutig zuordenbare Bezeichnung tragen und pro Referenzprojekt einen Umfang von zwei DIN A4-Seiten (Schriftart: Arial; Schriftgröße: 11 Punkt; Zeilenabstand: 1,5; Seitenränder: 2,5 cm) nicht überschreiten. Ausgehend von den Aspekten, zu denen der Bewerber bei der Beschreibung der Mindestreferenz Ausführungen treffen soll, namentlich - Wurden die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht? - Welche Leistungen wurden im Einzelnen erbracht? - Welches Network-Management-System (NMS) war Gegenstand des Referenzprojekts? - In welchem Bereich wurden Netzkonzentratoren betrieben? - Wie wurden die Link Neu- und Umbauten im laufenden Betrieb erbracht? beurteilt der Auftraggeber, welche Bewerber im Vergleich zu den Mitbewerbern aufgrund ihrer eingereichten Referenzen mit Blick auf die ausgeschriebenen Leistungen als besonders geeignet erscheint. In diesem Bewerberauswahlkriterium können maximal 50 Punkte erreicht werden. Ausgehend davon und ausgehend von den zuvor genannten im Rahmen des Bewerberauswahlkriteriums relevanten Aspekten werden die vom Bewerber eingereichten Inhalte wie folgt bewertet: 100 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine sehr gute Darstellung. 80 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine gute Darstellung 60 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine befriedigende Darstellung. 40 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine ausreichende Darstellung. 20 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine mangelhafte Darstellung. 0 Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine unzureichende Darstellung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)50,00

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsErsatzteilmanagement: Es sollen die organisatorischen Maßnahmen und logistischen Strukturen des Unternehmens zum Ersatzteilmanagement dargestellt werden. Dabei soll dargestellt werden, wie diese Maßnahmen sicherstellen können, dass in allen Arten von Störfällen das erforderliche Ersatzteil innerhalb der ausschreibungsgegenständlichen SLA (Service Level Agreement) und insbesondere in Prio 1-Fällen (Störungsbeseitigung innerhalb von vier Stunden) verfügbar ist. Die Darstellung darf 10 DIN A 4-Seiten (Schriftart: Arial; Schriftgröße: 11 Punkt; Zeilenabstand: 1,5; Seitenränder: 2,5 cm) inklusive Bildern/Grafiken nicht überschreiten. Bei der Bewertung des Ersatzteilmanagements stellt der Auftraggeber die positiven und negativen Aspekte gegenüber und berücksichtigt dabei insbesondere - die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der dargestellten organisatorischen Maßnahmen und logistischen Strukturen, - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur Sicherstellung einer durchgängigen Ersatzteilverfügbarkeit, - die Belastbarkeit der dargestellten Prozesse für unterschiedliche Störungsszenarien, - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit erforderlicher Ersatzteile innerhalb der maßgeblichen ServiceLevel-Agreements, insbesondere bei Störungen hoher Priorität, - die Ausfallsicherheit und Resilienz der dargestellten Ersatzteil- und Logistikstrukturen sowie - den erkennbaren Beitrag der dargestellten Maßnahmen zur Gewährleistung einer fristgerechten Störungsbeseitigung. In diesem Bewerberauswahlkriterium können maximal 20 Punkte erreicht werden. Ausgehend davon und ausgehend von den zuvor genannten im Rahmen des Bewerberauswahlkriteriums relevanten Aspekten werden die vom Bewerber eingereichten Inhalte wie folgt bewertet: 100 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine sehr gute Darstellung. 80 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine gute Darstellung 60 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine befriedigende Darstellung. 40 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine ausreichende Darstellung. 20 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine mangelhafte Darstellung. 0 Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine unzureichende Darstellung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)20,00

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsAlarmmanagement und Zuständigkeitssteuerung: An den Standorten des Digitalfunks BOS fallen unterschiedliche system- und infrastrukturbezogene Alarme an, die an das Network Operations Center (NOC) signalisiert werden. Hierzu zählen insbesondere systemimmanente Alarme (z. B. USV-Alarme) sowie Alarme der technischen Infrastruktur (z. B. Meldungen über kritische Füllstände von Brennstoffzellen). Zur Sicherstellung der Hochverfügbarkeit ist ein effektives Alarmmanagement erforderlich, das die unverzügliche Erkennung, Bewertung, Bearbeitung und Weiterleitung von Alarmen an die jeweils zuständige Stelle gewährleistet. Dies gilt insbesondere auch für Alarme, deren Bearbeitung in der Zuständigkeit Dritter (z. B. Facility-Management-Dienstleister) liegt. Der Bewerber soll vor diesem Hintergrund darstellen, über welche technischen Systeme, Funktionen und gegebenenfalls organisatorischen Prozesse er verfügt, um - eingehende Alarme im Network Management System (NMS) eindeutig und differenziert darzustellen, - die jeweilige Zuständigkeit für die Alarmbearbeitung eindeutig erkennen zu lassen, - eine zeitnahe Bewertung und Eskalation der Alarme sicherzustellen sowie - die unverzügliche Weiterleitung an die jeweils originär zuständige Stelle zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten. Dabei ist insbesondere darzustellen, mit welchen technischen und gegebenenfalls organisatorischen Maßnahmen die eindeutige Erkennbarkeit von Zuständigkeiten sowie die sichere Steuerung und Nachverfolgung des Alarmierungs- und Eskalationsprozesses gewährleistet werden. Die Darstellung darf 10 DIN A 4-Seiten (Schriftart: Arial; Schriftgröße: 11 Punkt; Zeilenabstand: 1,5; Seitenränder: 2,5 cm) inklusive Bildern/Grafiken nicht überschreiten. Bei der Bewertung von Alarmmanagement und Zuständigkeitssteuerung stellt der Auftraggeber die positiven und negativen Aspekte gegenüber und berücksichtigt dabei insbesondere - die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der dargestellten technischen Systeme, Funktionen und organisatorischen Prozesse, - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur eindeutigen und differenzierten Darstellung eingehender Alarme im Network Management System (NMS), - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur eindeutigen Erkennbarkeit und Zuordnung von Zuständigkeiten für die Alarmbearbeitung, - die Belastbarkeit und Nachvollziehbarkeit der dargestellten Prozesse zur Bewertung, Priorisierung und Eskalation von Alarmen, - die Geeignetheit der dargestellten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur unverzüglichen Weiterleitung von Alarmen an die jeweils zuständige Stelle, insbesondere bei Zuständigkeiten Dritter, - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur Gewährleistung einer durchgängigen Bearbeitung und Weiterleitung von Alarmen zu jeder Tages- und Nachtzeit, - die Belastbarkeit und Reife der dargestellten technischen Systeme sowie organisatorischen Prozesse zur Steuerung und Nachverfolgung von Alarmierungs- und Eskalationsvorgängen sowie - den erkennbaren Beitrag der dargestellten Systeme, Funktionen und Prozesse zu einem zuverlässigen und hochverfügbaren Alarmmanagement. In diesem Bewerberauswahlkriterium können maximal 20 Punkte erreicht werden. Ausgehend davon und ausgehend von den zuvor genannten im Rahmen des Bewerberauswahlkriteriums relevanten Aspekten werden die vom Bewerber eingereichten Inhalte wie folgt bewertet: 100 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine sehr gute Darstellung. 80 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine gute Darstellung 60 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine befriedigende Darstellung. 40 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine ausreichende Darstellung. 20 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine mangelhafte Darstellung. 0 Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine unzureichende Darstellung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)20,00

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFrequenzmanagement und Umgang mit Konfliktfällen im Frequenzzuteilungsverfahren: Der Bewerber soll darstellen, über welche technischen, organisatorischen und prozessualen Strukturen er verfügt, um Frequenzzuteilungsverfahren und die damit verbundenen Abstimmungsprozesse mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) effizient zu begleiten. Dies umfasst insbesondere den Umgang mit Szenarien, in denen beantragte Frequenzzuteilungen zunächst nicht oder nicht in der gewünschten Form erteilt werden können. Hierbei ist insbesondere darzustellen, - welche Verfahren, Prozesse und organisatorischen Zuständigkeiten für die Bearbeitung und Nachverfolgung von Frequenzzuteilungsverfahren bestehen, - mit welchen technischen und fachlichen Mitteln Konflikt- oder Engpasssituationen bei Frequenzzuteilungen analysiert und bewertet werden, - wie weitergehende Abstimmungen mit der Bundesnetzagentur vorbereitet, koordiniert und begleitet werden sowie - wie die Einbindung des Auftraggebers als Frequenzinhaber und Antragsteller in entsprechende Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse sichergestellt wird. Die Darstellung soll erkennen lassen, inwieweit der Bewerber über belastbare Strukturen und Prozesse verfügt, um auch in komplexen oder konfliktbehafteten Frequenzzuteilungsverfahren eine sachgerechte und nachvollziehbare Bearbeitung sicherzustellen. Die Darstellung darf 5 DIN A 4-Seiten (Schriftart: Arial; Schriftgröße: 11 Punkt; Zeilenabstand: 1,5; Seitenränder: 2,5 cm) inklusive Bildern/Grafiken nicht überschreiten. Bei der Bewertung des Frequenzmanagements und des Umgangs mit Konfliktfällen im Frequenzzuteilungsverfahrens stellt der Auftraggeber die positiven und die negativen Aspekte gegenüber und berücksichtigt dabei insbesondere - die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der dargestellten technischen, organisatorischen und prozessualen Strukturen, - die Geeignetheit der dargestellten Verfahren, Prozesse und Zuständigkeiten für die Bearbeitung und Nachverfolgung von Frequenzzuteilungsverfahren, - die Belastbarkeit und Nachvollziehbarkeit der dargestellten Strukturen für den Umgang mit Konflikt- und Engpasssituationen bei Frequenzzuteilungen, - die Geeignetheit der dargestellten technischen und fachlichen Mittel zur Analyse, Bewertung und Lösung frequenzbezogener Fragestellungen, - die Geeignetheit der dargestellten Prozesse zur Vorbereitung, Koordination und Begleitung von Abstimmungen mit der Bundesnetzagentur, - die Nachvollziehbarkeit und Belastbarkeit der dargestellten Maßnahmen zur Einbindung des Auftraggebers als Frequenzinhaber und Antragsteller in Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse, - die Nachvollziehbarkeit und Belastbarkeit der dargestellten Strukturen und Prozesse für die Bearbeitung komplexer oder konfliktbehafteter Frequenzzuteilungsverfahren sowie - den erkennbaren Beitrag der dargestellten technischen, organisatorischen und prozessualen Strukturen zu einer sachgerechten, effizienten und nachvollziehbaren Durchführung von Frequenzzuteilungsverfahren. In diesem Bewerberauswahlkriterium können maximal 10 Punkte erreicht werden. Ausgehend davon und ausgehend von den zuvor genannten im Rahmen des Bewerberauswahlkriteriums relevanten Aspekten werden die vom Bewerber eingereichten Inhalte wie folgt bewertet: 100 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine sehr gute Darstellung. 80 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine gute Darstellung 60 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine befriedigende Darstellung. 40 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine ausreichende Darstellung. 20 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine mangelhafte Darstellung. 0 Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine unzureichende Darstellung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)10,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTransitions- und Betriebsfortführungskonzept
BeschreibungTransitions- und Betriebsfortführungskonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungService-Level- und Betriebsqualitätskonzept
BeschreibungService-Level- und Betriebsqualitätskonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungNetzausbau- und Optimierungskonzept
BeschreibungNetzausbau- und Optimierungskonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungStörungs-, Notfall- und Wiederanlaufkonzept
BeschreibungStörungs-, Notfall- und Wiederanlaufkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungExit- und Übergabekonzept
BeschreibungExit- und Übergabekonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen25/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZM8U8/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZM8U8
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
BeschreibungDer spätere Auftragnehmer wird an sicherheitsempfindlichen Stellen tätig werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das dafür vorgesehene Personal vor Aufnahme der Tätigkeiten einer nach dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz Baden-Württemberg (LSÜG BW) jeweils erforderlichen Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Der spätere Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen nachzuweisen. Die Bestimmungen des LSÜG BW sind in ihrer jeweils geltenden Fassung vom Auftragnehmer zu beachten.
Bedingungen für die Einreichung
Obligatorische Angabe der Vergabe von UnteraufträgenKeine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZM8U8
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge09/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich vor, Bewerber bzw. Bieter unter Wahrung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln sowie unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren, soweit dies nach § 31 Abs. 2 VSVgV zulässig ist. Die Vergabestelle ist berechtigt, von einer Nachforderung abzusehen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags(1) Verschlusssachen "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH". (2) Projektleitung - Selbstausführung (3) Zugriff auf das Network Management System (NMS) (4) Erforderliche Sprachkenntnisse (5) Sicherheitsüberprüfung (6) Zuverlässigkeitsüberprüfung Hinsichtlich der Details wird auf Ziff. 2.1.4 dieser Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
Finanzielle Vereinbarung(1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung Der/die jeweilige Bewerber/Bewerbergemeinschaft hat zu erklären, dass eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen: - 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden - 5 Mio. EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall bei einer zweifachen Maximierung der Versicherungssummen pro Versicherungsjahr - besteht oder - im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. (2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit dem Betrieb von Kommunikationsnetzen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Vergabe von Unteraufträgen
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPräsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPräsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungPräsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Registrierungsnummer08-A1554-47
StadtStuttgart
Postleitzahl70372
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-Mailptls-dfbos@menoldbezler.de
Telefon0711 23020
Internetadressehttps://pptls.polizei-bw.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungMenold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
RegistrierungsnummerPR 155 (Registergericht Stuttgart)
PostanschriftStresemannstr. 79
StadtStuttgart
Postleitzahl70191
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-Mailptls-dfbos@menoldbezler.de
Internetadressehttp://www.menoldbezler.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftKapellenstr. 17
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76131
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 721926-8730
Fax+49 721926-3985
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung4a164b77-b517-4b10-adfc-1c07d5629aec  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung18
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung01/09/2026 18:39:56 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung609081-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe170/2026
Datum der Veröffentlichung03/09/2026