609284-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke – Rahmenvereinbarung über das Leasen von Fahrrädern für kom. Beschäftigte im Entgeltumwandlungsmodell
OJ S 170/2026 03/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Südbrookmerland
E-Mailvergabe@suedbrookmerland.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung über das Leasen von Fahrrädern für kom. Beschäftigte im Entgeltumwandlungsmodell
BeschreibungDer Auftraggeber beabsichtigt, ein Angebot zum Dienstrad-Leasing für Mitarbeitende einzuführen. Grundlage hierfür ist der mit Wirkung vom 01.03.2021 in Kraft getretene Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing). Im Rahmen einer Dienstradüberlassung stellt der Auftraggeber seinen bestellberechtigten Mitarbeitenden auf Wunsch ein Fahrrad gemäß § 63a Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) sowie Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Zusätzlich soll die Möglichkeit bestehen, leasingfähiges Zubehör zu bestellen. Leasingfähig sind etwaige Zusatzleistungen (z.B. Versicherungen) des Leasinggebers und fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör. Der Auftraggeber schließt einen Rahmenvertrag über zu erbringende Dienstleistungen, für die an den Auftragnehmer keine Vergütung von Seiten der Gemeinde Südbrookmerland zu zahlen ist. Der Rahmenvertrag umfasst die Schaffung und das Management der Leistungsprozesse wie Bearbeitung aller Anfragen, Bestellung bis Beendigung eines jeden Einzel -Leasingvertrages, Rücknahme und Schadensabwicklung nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung und der übrigen Vertragsunterlagen. Dem Auftraggeber sollen alle Leistungen wie Leasing und Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Wartung/Reparatur sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse zur Verfügung gestellt werden. Der Leasing-Anbieter (nachfolgend Auftragnehmer) koordiniert diese Beziehungen und Leistungen oder nutzt dafür einen Partner und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung. Der Leasinganbieter ist grundsätzlicher Ansprechpartner in Fragen zu Verträgen, Service- und Versicherungsleistungen und sonstigen Leasingangelegenheiten. Hierfür ist ein fester Ansprechpartner bekannt zu geben. Der Auftraggeber schließt für jedes von einem Mitarbeitenden bestellte Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abschluss von Einzelleasingverträgen. Der Auftraggeber schließt für diese Fahrräder einen Überlassungsvertrag mit dem jeweiligen Mitarbeitenden, im welchem dessen Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und insbesondere die Entgeltumwandlung geregelt werden. Die überlassenen Fahrräder können von den teilnehmenden Mitarbeitenden sowohl dienstlich wie auch privat genutzt werden. Dementsprechend müssen auch die Leasing- und Versicherungsverträge ausgestaltet sein.
Kennung des Verfahrens926c5eda-fbf0-4789-8cea-19b571db5d52
Interne KennungV2026-08-18-01
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66114000 Finanzierungs-Leasing
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtSüdbrookmerland
Land, Gliederung (NUTS)Aurich (DE947)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXVHYMWDYYAV42G1# Es handelt sich vorliegend um einen Rahmenvertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann. Das angegebene Auftragsvolumen basiert auf einem ermittelten Schätzwert. Eine konkrete Vorhersage, in welchem Umfang die jeweilige Leistung innerhalb des Vertragszeitraums tatsächlich anfällt, ist nicht möglich. Es besteht seitens der Auftraggeberin keine Verpflichtung zur Ausschöpfung des prognostizierten Auftragsvolumens. Einen wie auch immer gearteten Anspruch auf Kompensation o. ä. kann die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hieraus nicht ableiten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
BetrugInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
KorruptionInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
ZahlungsunfähigkeitInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Einstellung der gewerblichen TätigkeitInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRahmenvereinbarung über das Leasen von Fahrrädern für kom. Beschäftigte im Entgeltumwandlungsmodell
BeschreibungRahmenvereinbarung für das Leasen von Fahrrädern zur Überlassung an kom. Beschäftigte im Entgeltwandlungsmodell für die Laufzeit von 48 Monaten
Interne KennungV2026-08-18-01
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66114000 Finanzierungs-Leasing
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSüdbrookmerland
Land, Gliederung (NUTS)Aurich (DE947)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Bewerber/Bieter haben die Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Bezug sorgfältig durchzusehen und diesbezügliche Fragen oder Hinweise auf Unstimmigkeiten unverzüglich an die Vergabestelle zu richten. Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle sind insoweit unzulässig. Sämtliche von der Vergabestelle zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen/ Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Es handelt sich vorliegend um einen Rahmenvertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann. Das angegebene Auftragsvolumen basiert auf einen ermittelten Schätzwert. Eine konkrete Vorhersage, in welchem Umfang die jeweilige Leistung innerhalb des Vertragszeitraum tatsächlich anfällt, ist nicht möglich. Es besteht seitens des Auftragsgebers keine Verpflichtung zur Ausschöpfung des prognostizierten Auftragsvolumen. Einen wie auch immer gearteten Anspruch auf Kompensation o.ä. kann die Auftragsnehmerin bzw. der Auftragnehmer hieraus nicht ableiten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZwei vergleichbare Referenzobjekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer muss bereits über Erfahrungen mit Fahrrad Leasingmodellen und erprobten Konzepten bei Arbeitgebern verfügen, die von der Größe her mit der Gemeinde Südbrookmerland vergleichbar sind. Bestenfalls soll es sich um Erfahrungen mit öffentlich-rechtlichen Auftraggebern handeln. Dazu sind zwei vergleichbare Referenzobjekte zu nennen. Die Zahl der Beschäftigten im Referenzprojekt muss mind. 150 betragen. Die dazugehörigen Rahmenverträge dürfen nicht früher als im Jahr 2016 abgeschlossen worden sein.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen28/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXVHYMWDYYAV42G1/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXVHYMWDYYAV42G1
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXVHYMWDYYAV42G1
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote06/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBitte reichen Sie die fehlenden Unterlagen innerhalb der im Vergabeportal angegebenen Frist über das Vergabeportal nach.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür die Ausführung des Auftrags gelten keine über die Vergabeunterlagen hinausgehenden besonderen Bedingungen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleKommunalaufsicht Landkreis Aurich
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsverfahren vor der zuständigen Vergabekammer eingeleitet werden. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann im Nachprüfungsverfahren jedoch nicht mehr aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 GWB). Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags erledigt, kann auf Antrag eines Beteiligten festgestellt werden, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. Unter den Voraussetzungen des § 135 GWB kann darüber hinaus die Unwirksamkeit eines bereits geschlossenen Vertrags festgestellt werden. Ein Vertrag darf gemäß § 134 Abs. 2 GWB grundsätzlich erst nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist geschlossen werden. Diese beträgt 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Wartefrist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt jeweils am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den tatsächlichen Zugang bei den betroffenen Bewerbern oder Bietern kommt es nicht an. Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerber und Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie vor Einreichung eines Nachprüfungsantrags erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind ebenfalls spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Die rechtzeitige Rüge ist Voraussetzung dafür, dass ein Bewerber oder Bieter im Falle einer Nichtabhilfe der Rüge ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zulässig einleiten kann. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten vorbehaltlich der gesetzlichen Ausnahmen, insbesondere nach § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB. Sofern der Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft und dies dem betreffenden Bewerber oder Bieter mitteilt, ist ein Antrag auf Nachprüfung grundsätzlich innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung bei der Vergabekammer einzureichen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Für den Fall, dass der Zuschlag bereits erteilt und der Vertrag geschlossen wurde, sind die besonderen Regelungen über die Unwirksamkeit nach § 135 GWB zu beachten. Danach kann ein öffentlicher Auftrag insbesondere dann von Anfang an unwirksam sein, wenn der Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht nach § 134 GWB verstoßen oder den Auftrag ohne die erforderliche vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt wird. Die Unwirksamkeit muss grundsätzlich innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information über den Vertragsschluss geltend gemacht werden und kann längstens bis sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden (§ 135 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGemeinde Südbrookmerland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtGemeinde Südbrookmerland
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGemeinde Südbrookmerland
RegistrierungsnummerDE03452023
PostanschriftWestvictorburer Str. 2
StadtSüdbrookmerland
Postleitzahl26624
Land, Gliederung (NUTS)Aurich (DE947)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabestelle
E-Mailvergabe@suedbrookmerland.de
Telefon+49 4942209307
Internetadressehttps://www.suedbrookmerland.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131153306
Internetadressehttps://www.niedersachsen.de/startseite/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungKommunalaufsicht Landkreis Aurich
RegistrierungsnummerDE116994655
PostanschriftFischteichweg 7-13
StadtAurich
Postleitzahl26603
Land, Gliederung (NUTS)Aurich (DE947)
LandDeutschland
E-Mailinfo@landkreis-aurich.de
Telefon49 4941160
Internetadressehttps://www.landkreis-aurich.de/
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungec835808-2509-4a15-9c91-3eb49063235c  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung02/09/2026 09:48:15 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung609284-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe170/2026
Datum der Veröffentlichung03/09/2026