156-2021, Rahmenvertrag über Postdienstleistungen für 2 Lose für die Zeit vom 1. Februar 2022 - 31. Januar 2024 mit der Option auf zweimalige Verlängerung um 1 Jahr, längstens bis 31. Januar 2026
Referenznummer der Bekanntmachung: 156-2021
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 64110000 Postdienste
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrages ist die Abholung der Briefsendungen bis 1.000g (ausgenommen Postzustellungsaufträge und Dialogpost), die Frankierung (nur Stadt Leverkusen), die Aufbereitung des Anteils teilleistungsfähiger Briefsendungen und die Einlieferung der gesamten Ausgangspost bei einem Briefzentrum der Deutschen Post AG zur Weiterbeförderung und Zustellung an den Empfänger.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Hauptort der Ausführung:
Stadtverwaltung Leverkusen - Poststelle Hemmelrather Weg 201 51377 Leverkusen Abholzeiten: werktäglich
Montags - Donnerstags 16.00 - 17.00 Uhr und
Freitags 14.00 - 15.00 Uhr.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrages ist die Abholung der Briefsendungen bis 1.000g (ausgenommen Postzustellungsaufträge und Dialogpost), die Frankierung, die Aufbereitung des Anteils teilleistungsfähiger Briefsendungen und die Einlieferung der gesamten Ausgangspost bei einem Briefzentrum der Deutschen Post AG zur Weiterbeförderung und Zustellung an den Empfänger.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Gegenstand des Auftrages ist die Abholung der Briefsendungen bis 1.000g (ausgenommen Postzustellungsaufträge und Dialogpost),, die Aufbereitung des Anteils teilleistungsfähiger Briefsendungen und die Einlieferung der gesamten Ausgangspost bei einem Briefzentrum der Deutschen Post AG zur Weiterbeförderung und Zustellung an den Empfänger.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 186-483318
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 156-2021
Los-Nr.: 0
Bezeichnung des Auftrags:
2 Lose
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
Fragen und Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich bis zum 14. Oktober um 12:00 Uhr an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1DHH2
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 24/11/2021