60944-2025 - Ergebnis
Deutschland – Kraftfahrzeuge – Lieferung von Leasingfahrzeugen verschiedener Fahrzeugklassen für das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
OJ S 20/2025 29/01/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungNiedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
E-Maildirk.schneppel@lzn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLieferung von Leasingfahrzeugen verschiedener Fahrzeugklassen für das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
BeschreibungDer Auftrag umfasst die Lieferung von 7x Leasing von PKW - Kleinnutzfahrzeuge, 47x Leasing von PKW - Kompaktklasse Kombi, 4x Leasing von PKW - Kompaktklasse Kombi oder SUV elektrisch sowie, 5x Leasing von PKW - Mittelklasse Kombi für die LAVES -Zentrale, Oldenburg. Die Leasinglaufzeit soll 24 oder 36 Monate betragen. Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt als Werksabholung oder beim nächstgelegenen Vertragshändler des Auftragnehmers, möglichst im April 2025. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens70ff4c9d-8187-44b5-a1d2-f8a109003300
Interne Kennung4418542-FZL/2024-03.361
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist bei Werksabholung das Werk des Auftragnehmers und bei Auslieferung über den nächstgelegenen Vertragshändler des Auftragnehmers der jeweilige Standort des Vertragshändlers des Auftragnehmers.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXQ6YYHR6Z6 Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mittels die den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 6 der Auflistung der Bieternachweise), dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet. Dem Angebot sind eine Fahrzeugkonfiguration mit Angaben zur Ausstattung sowie Datenblätter für die angebotenen Fahrzeuge beizufügen. Ferner hat der Bieter dem Angebot seine aktuellen Leasingbedingungen inkl. Gebrauchsspurenkatalog beizufügen. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots oder Teile dessen gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er beabsichtigt, Angaben aus einem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten. Eine entsprechende Erklärung ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Der Bieter hat außerdem in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" Angaben zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards machen. Der Bieter hat in seinem Angebot das angebotene Auslieferungsdatum anzugeben. Die Angabe hierzu erfolgt in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle. Darüber hinaus hat der Bieter in seinem Angebot für die Lose 1, 2 und 4 zwingend die Energieeffizienzklasse anzugeben. Die Angabe hierzu erfolgt vorzugsweise ebenfalls in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle. Die Energieeffizienzklasse fließt als Zuschlagskriterium "CO2-Effizienzklasse" in die Angebotsbewertung (siehe Nr. 1.5.10 der EU Bekanntmachung und Nr. 1.15. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)). Hinweis: Hierbei handelt es sich um leistungsbezogene Angaben/Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Sollten die Angaben zur Energieeffizienzklasse nicht zusammen mit dem Angebot eingereicht wer-den, werden diese nicht nachgefordert (vgl. § 56 Abs. 3 VgV) und das betroffene Angebot erhält im Zuschlagskriterium "CO2-Effizienzklasse" 0 Punkte. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können die Angebote geändert werden. In diesem Fall sollte der Bieter sein bereits abgegebenes Angebot zurückziehen und die Änderungen innerhalb eines neuen Angebots vornehmen. Sofern der Bieter auf eine Zurückziehung verzichtet, ist bei der Abgabe von mehreren Angeboten das gültige Angebot als solches mindestens mit einem entsprechenden Hinweis zu kennzeichnen. Dieser Hinweis muss sowohl das gültige Angebot als auch die ungültigen Angebote benennen. Die Änderungsmitteilung ist in gleicher Weise einzureichen wie das Angebot. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können eingereichte Angebote über das Bietertool zurückgezogen werden. Eine Videoanleitung zum Zurückziehen von Angeboten wird unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ im Video 6 bereitgestellt. Der Angebotsvordruck ist zwingend mit dem Namen (Firma) des Bieters zu versehen. Zur Kennzeichnung des Abschlusses der Erklärung ist am Ende des Angebotsvordrucks zudem zwingend der Name der erklärenden - natürlichen - Person einzutragen. Verspätet eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren - Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel7x Leasing von PKW - Kleinnutzfahrzeuge
BeschreibungDer Auftrag umfasst die Lieferung von 7x Leasing von PKW - Kleinnutzfahrzeuge für die LAVES -Zentrale, Oldenburg. Die Leasinglaufzeit soll 24 oder 36 Monate betragen. Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt als Werksabholung oder beim nächstgelegenen Vertragshändler des Auftragnehmers, möglichst im April 2025. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34130000 Kraftfahrzeuge für den Gütertransport, 34115200 Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist bei Werksabholung das Werk des Auftragnehmers und bei Auslieferung über den nächstgelegenen Vertragshändler des Auftragnehmers der jeweilige Standort des Vertragshändlers des Auftragnehmers.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenKauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDetaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind unter Ziffer 1.15. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungCO2-Effizienzklasse
BeschreibungDetaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind unter Ziffer 1.15. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
BeschaffungsdienstleisterLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel47x Leasing von PKW - Kompaktklasse Kombi
BeschreibungDer Auftrag umfasst die Lieferung von 47x Leasing von PKW - Kompaktklasse Kombi für die LAVES -Zentrale, Oldenburg. Die Leasinglaufzeit soll 24 oder 36 Monate betragen. Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt als Werksabholung oder beim nächstgelegenen Vertragshändler des Auftragnehmers, möglichst im April 2025. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34111000 Kombiwagen und Limousinen, 34115200 Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist bei Werksabholung das Werk des Auftragnehmers und bei Auslieferung über den nächstgelegenen Vertragshändler des Auftragnehmers der jeweilige Standort des Vertragshändlers des Auftragnehmers.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenKauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDetaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind unter Ziffer 1.15. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungCO2-Effizienzklasse
BeschreibungDetaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind unter Ziffer 1.15. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
BeschaffungsdienstleisterLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel4x Leasing von PKW - Kompaktklasse Kombi oder SUV elektrisch
BeschreibungDer Auftrag umfasst die Lieferung von 4x Leasing von PKW - Kompaktklasse Kombi oder SUV elektrisch für die LAVES -Zentrale, Oldenburg. Die Leasinglaufzeit soll 24 oder 36 Monate betragen. Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt als Werksabholung oder beim nächstgelegenen Vertragshändler des Auftragnehmers, möglichst im April 2025. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34111000 Kombiwagen und Limousinen, 34115200 Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen, 34144900 Elektrofahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist bei Werksabholung das Werk des Auftragnehmers und bei Auslieferung über den nächstgelegenen Vertragshändler des Auftragnehmers der jeweilige Standort des Vertragshändlers des Auftragnehmers.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenKauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Netto-Gesamtsumme gem. Angebotsvordruck erteilt. Der Angebotspreis besteht aus der Gesamtsumme der Leasingraten und der Summe der Überführungskosten und Fahrzeugrückholung entsprechend des Leasingzeitraumes. Sofern im Angebotsvordruck unterschiedliche Leasingzeiträume angeboten werden dürfen, wird zur Vergleichbarkeit der Angebote die angebotene monatliche Leasingrate mit 12 multipliziert. Voraussetzung ist die Einhaltung der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Mindestvorgaben. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsRangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl1
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
BeschaffungsdienstleisterLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
Titel5x Leasing von PKW - Mittelklasse Kombi
BeschreibungDer Auftrag umfasst die Lieferung von 5x Leasing von PKW - Mittelklasse Kombi für die LAVES -Zentrale, Oldenburg. Die Leasinglaufzeit soll 24 oder 36 Monate betragen. Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt als Werksabholung oder beim nächstgelegenen Vertragshändler des Auftragnehmers, möglichst im April 2025. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34111000 Kombiwagen und Limousinen, 34115200 Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist bei Werksabholung das Werk des Auftragnehmers und bei Auslieferung über den nächstgelegenen Vertragshändler des Auftragnehmers der jeweilige Standort des Vertragshändlers des Auftragnehmers.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenKauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDetaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind unter Ziffer 1.15. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungCO2-Effizienzklasse
BeschreibungDetaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind unter Ziffer 1.15. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
BeschaffungsdienstleisterLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungBei der Angabe handelt es sich um eine symbolischen Wert.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung27/01/2035
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiAutohaus Rüdebusch GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot Autohaus Rüdebusch GmbH & Co. KG
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
Datum der Auswahl des Gewinners16/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses17/01/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenKauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen7
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiVolkswagen Leasing GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot Volkswagen Leasing GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2
Datum der Auswahl des Gewinners16/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses17/01/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenKauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen47
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiAUDI AG
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot Audi AG
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags3
Datum der Auswahl des Gewinners16/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses17/01/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenKauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen4
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge4
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiVolkswagen Leasing GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot Volkswagen Leasing GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2
Datum der Auswahl des Gewinners16/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses17/01/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenKauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen5
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungNiedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Registrierungsnummer03-0100800000-67
StadtOldenburg
Postleitzahl26122
Land, Gliederung (NUTS)Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
LandDeutschland
E-Maildirk.schneppel@lzn.de
Telefon+49 441570260
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Registrierungsnummer03-7075700000-96
PostanschriftPodbielskistraße 166
StadtHannover
Postleitzahl30177
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
E-Maildirk.schneppel@lzn.de
Telefon+49 51189848102
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131153308
Fax+49 4131152943
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungAutohaus Rüdebusch GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerHRA 200276
StadtHude
Postleitzahl27798
Land, Gliederung (NUTS)Oldenburg, Landkreis (DE94D)
LandDeutschland
E-Mailinfo@fordruedebusch.de
Telefon+49 4408-92170
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungVolkswagen Leasing GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerHRB 1858
StadtBraunschweig
Postleitzahl38112
Land, Gliederung (NUTS)Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
LandDeutschland
E-Mailinfo@volkswagenbank.de
Telefon+49 531-21202
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0002, LOT-0004
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungAUDI AG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerHRB 1
StadtIngolstadt
Postleitzahl85057
Land, Gliederung (NUTS)Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
LandDeutschland
E-Mailinfo@audi-mediacenter.com
Telefon+49-841890
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0007
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung7278ed53-1fa8-4273-be66-f40db3fdd35b  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung28/01/2025 14:17:47 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung60944-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe20/2025
Datum der Veröffentlichung29/01/2025