609467-2021 - ErgebnisDeutschland-Viersen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
OJ S 231/2021 29/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Tönisvorst
Postanschrift: Bahnstraße 15
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47918
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreis Viersen, vertreten durch den Abfallbetrieb
E-Mail: abfallbetrieb@kreis-viersen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-viersen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sperrabfall (getrennt nach Altholz aus Sperrabfall und sonstigem Sperrabfall), Elektro-/Elektronikgroßgeräte und Grünabfälle sowie Recyclinghof
Referenznummer der Bekanntmachung: ABV - Entsorgungsdienstleistungen Stadt Tönisvorst, Los 3
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Abfuhr auf Abruf für die Abfälle Sperrabfall (getrennt nach Altholz aus Sperrabfall und sonstigem Sperrabfall)
und Elektro- und Elektronikgroßgeräte, Grünabfälle (Bündelsammlung und Tannenbaumabfuhr) und die
Errichtung und Betrieb eines Recyclinghofes zur Annahme der Abfälle Restabfall, Sperrabfall, Altholz aus
Sperrabfall, Altpapier, Grünabfall, Elektrokleingeräte, Metallschrott und zur Durchführung der zweimal jährlichen
zentralen Laubsammlung. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 001,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Hauptort der Ausführung: Stadt Tönisvorst
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
siehe Ziff. II.2.4 sowie Vergabeunterlagen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Das europaweit durchgeführte Verfahren für Entsorgungsdienstleistungen der Stadt Tönisvorst wurde für Los 3 aufgrund einer Verfahrensrüge aufgehoben. Es ist daher erforderlich die Abfallentsorgungsleistungen interimsweise für ein Jahr im Rahmen einer Verhandlungsvergabe mit verkürzten Fristen auszuschreiben. Nur so kann die Abfallentsorgung zum 01.01.2022 sichergestellt werden.
Die Abfallentsorgungsleistungen mit Leistungsbeginn zum 01.01.2023 werden zeitnah neu in einem europaweiten Verfahren ausgeschrieben.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 3
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
19/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Städtereinigung Gerke GmbH
Postanschrift: Städtereinigung Gerke GmbH Lenenweg 39
Ort: Tönisvorst
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47918
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.staedtereinigung-gerke.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 001,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
1. Zur Erstellung des Angebots ist das zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben zu verwenden. Die Vergabeunterlagen inkl. des Angebotsschreibens werden ausschließlich elektronisch über den unter Ziff. I.3 genannten Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Projektraum. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Beteiligte sind im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
2. Das Angebot mit denn geforderten Unterlagen / Angaben ist ausschließlich elektronisch über den elektronischen Projektraum (Bietertool) bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin
einzureichen. Angebote, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht über den elektronischen Projektraum) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt
veröffentlichte Text maßgeblich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRFT2
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472-889
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/11/2021