60955-2021 - ErgebnisDeutschland-Hamburg: Verkehrsregelung
OJ S 25/2021 05/02/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburg Verkehrsanlagen GmbH
Postanschrift: Bramfelder Chaussee 130
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibungen@hhva.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hhva.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landeseigene juristische Person des privaten Rechts (GmbH).
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bau und Betrieb der öffentlichen Beleuchtung und Lichtsignalanlagen der Freien und Hansestadt Hamburg

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Baustellenabsicherungsmaßnahmen im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg
Referenznummer der Bekanntmachung: OV200810RX01
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
63712700 Verkehrsregelung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe eines Rahmenvertrages zur Erbringung und Ausführung von Baustellensicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellen aller Art des Auftraggebers.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 2 572 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung: Hamburg, DE
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Beauftragung erfolgt in Einzelabrufen. Absperrpläne nach Verkehrszeichenplan Auf Grundlage bzw. Vorgaben der RSA Regelpläne werden für die einzelnen Baumaßnahmen/Arbeitsstellen individuelle Verkehrszeichenpläne/Beschilderungspläne erstellt. Der Regelplan wird hierbei ergänzt bzw. auf die jeweiligen Anforderungen der einzelnen Arbeitsstelle angepasst. Die Erstellung der Verkehrszeichenpläne richtet sich nach den Vorschriften der StVO, der VwV-StVO sowie den ergänzenden Regelungen der RSA95. Zusätzlich sind bei Signallageplänen und Signalzeitenplänen die Regelungen der RiLSA und bei Umleitungs- und Verkehrslenkungsplänen die RUB zu berücksichtigen. Die Fachanweisung Arbeits- und Baustellenbeschilderung 1/14 Teil 1 Autobahnen und Kraftfahrtstraßen und Teil 2 Straßen im Innerortsbereich in Hamburg der Behörde für Inneres und Sport ist bei allen durchzuführenden Maßnahmen zu berücksichtigen. Grundsätzlich sind Verkehrszeichenpläne der zuständigen Behörde vorzulegen (§ 45 Abs. 6 StVO). Dies gilt auch für Signallageplänen und Signalzeitenplänen. Lichtsignalanlagen Bei einem Schaden an einer Lichtsignalanlage ist zur provisorischen Wiederinbetriebnahme ein Dreibeinständermast inkl. 6 Gewichte a 25 kg zu stellen, die Arbeiten sind kurzfristig, auch außerhalb der Normalarbeitszeit, auszuführen. Die bei einem Schaden von Lichtsignalanlagen zu stellenden Dreibeinständermasten inkl. Gewichte werden dem AN während der Vertragslaufzeit vom AG zur Verfügung gestellt. Die Dreibeinständermaste sowie die dazugehörenden Gewichte verbleiben während der gesamten Vertragslaufzeit beim AN und sind nach Vertragsende in einem ordnungsgemäßem Zustand an den AG zurück zu geben. Weitere Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zur entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Rahmenvertrag ist für 1 Jahr vereinbart und kann optional 3-malige um jeweils 12 Monate verlängert werden.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 233-575369
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 4600015649
Bezeichnung des Auftrags:
Baustellenabsicherungsmaßnahmen im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
01/02/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: MBV OHG
Postanschrift: Rubbertstraße 32
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: dirk.engelmann@mbvohg.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Niedrigstes Angebot: 2 504 000,00 EUR / höchstes Angebot: 4 232 866,00 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Finanzbehörden, Organisation und Zentrale Dienste — Grundsatzangelegenheiten (Abtlg.11)
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
01/02/2021