610012-2023 - ErgebnisDeutschland-Mannheim: Fernwärmekessel
OJ S 195/2023 10/10/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: MVV Umwelt Asset GmbH
Postanschrift: Otto-Hahn-Straße 1
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraleinkauf MVV Energie AG, Herr Robin Scheutzel
E-Mail: einkauf-300@mvv.de
Telefon: +49 621/290-2590
Fax: +49 621/290-2676
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mvv.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Besicherungsanlage Friesenheimer Insel (BeFI)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
42515000 Fernwärmekessel
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die MVV Umwelt Asset GmbH plant den Neubau einer Fernwärmebesicherungsanlage mit 2 monovalent (Erdgas) befeuerten Heißwassererzeugern in Großwasserraumkesselbauweise mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 80,0 MW (max. 40,0 MW je Kessel) in Mannheim auf dem Betriebsgelände des Heizkraftwerkes (HKW) in der Otto-Hahn-Straße auf der Friesenheimer Insel (FI).
Die Besicherungsanlage dient zur Sicherstellung der Fernwärmeerzeugung bei Lastspitzen oder bei gleichzeitigem Ausfall mehrerer großer Erzeugungsanlagen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die MVV Umwelt Asset GmbH plant den Neubau einer Fernwärmebesicherungsanlage mit 2 monovalent (Erdgas) befeuerten Heißwassererzeugern in Großwasserraumkesselbauweise mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 80,0 MW (max. 40,0 MW je Kessel) in Mannheim auf dem Betriebsgelände des Heizkraftwerkes (HKW) in der Otto-Hahn-Straße auf der Friesenheimer Insel (FI).
Die Besicherungsanlage dient zur Sicherstellung der Fernwärmeerzeugung bei Lastspitzen oder bei gleichzeitigem Ausfall mehrerer großer Erzeugungsanlagen.
Die beiden Kessel müssen stets die jeweils erforderliche Wärmeleistung unter hoher Verfügbarkeit bereitstellen.
Es sind die Grenzwerte des Referentenentwurfs der 13. BImSchV vom 25.6.2020 einzuhalten.
Die Anlage steht unter ständiger Beobachtung durch qualifizierte Mitarbeiter in der Warte des Heizkraftwerkes.
Das Heißwassersystem der Fernwärmebesicherungsanlage schließt an die bestehende Fernwärmezentrale (FWZ) im HKW über ein neu zu errichtendes Rohrbrückenbauwerk an. Über Fernwärmepumpen wird das Fernwärme-Rücklaufwasser aus der FWZ auf das erforderliche Druckniveau angehoben, um in den Vorlauf nach Aufheizung in den Großwasserraumkesseln zurück in die FWZ einzuspeisen. Die Fördermenge und die Vorlauftemperatur sind abhängig von der erforderlichen Fernwärmeleistung des übergeordneten Fernwärmenetzes.
Der Lieferumfang enthält 2 Großwasserraumkessel, jeweils als Baugruppe mit Sicherheitseinrichtungen, sicherheitsgerichteter Steuerung und verbindenden Rohrleitungen innerhalb der Baugruppe. Für jede Baugruppe ist eine Konformitätsbescheinigung vom Hersteller der Baugruppe auszustellen. Die Konformität ist von der benannten Stelle des Herstellers der Baugruppe zu bescheinigen.
Anlagentyp: Heißwassererzeuger
Fernwärmemedium: Fernwärmewasser
Vorlauftemperatur: 83-129,9 oC
Rücklauftemperatur: 60-100 oC
Rücklaufdruck (Schnittstelle Kessel) 8- 16 bar(a) (PS 18 bar(ü))
Erdgas Betriebsdruck: 4,5 bar(a) (PS 4,4 bar(ü))
Massenstrom: max. 2 200 t/h für beide, d.h. 1 100 t/h je Heißwassererzeuger
Zur Verfügung stehende Aufstellfläche je Heißwassererzeuger ca.: 12 m x 5 m.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 040-100891
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
19/01/2022
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacherallee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
05/10/2023