610059-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Abholung, Verladung und Transport von bereits entwässertem Klärschlamm
OJ S 171/2026 04/09/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungZweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf
E-Mailmatthias.zentzis@z-m-s.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAbholung, Verladung und Transport von bereits entwässertem Klärschlamm
BeschreibungAbholung, Verladung und Transport von bereits entwässertem Klärschlamm aus diversen Kläranlagen des Verbandsgebietes des Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf.
Kennung des Verfahrens2e61a134-a528-4646-88e3-ea14afc2793f
Interne KennungVI/5
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Schwandorf (DE239)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Neumarkt i. d. OPf. (DE236)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Amberg-Sulzbach (DE234)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Neumarkt i. d. OPf. (DE236)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1
BeschreibungAbholung, Verladung und Transport von ca. 18.000 to/a (Mindestmenge 14.400 to/a; Höchstmenge 21.600 to/a) bereits entwässertem Klärschlamm aus der Kläranlage der Stadt Regensburg.
Interne Kennung0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
LandDeutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende (31.10. des jeweiligen Jahres) gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des31.10.2030.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken (§ 156 GWB)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit • ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder • der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2
BeschreibungAbholung, Verladung und Transport von ca. 7.000 to/a (Mindestmenge 5.600 to/a; Höchstmenge 8.400 to/a) bereits entwässertem Klärschlamm aus der Kläranlage der Stadt Landshut.
Interne Kennung0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
LandDeutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende (31.10. des jeweiligen Jahres) gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des 31.10.2030.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken (§ 156 GWB)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit • ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder • der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf
5.1.
LosLOT-0003
TitelLos 3
BeschreibungAbholung, Verladung und Transport von ca. 3.000 to/a (Mindestmenge 2.400 to/a; Höchstmenge 3.600 to/a) bereits entwässertem Klärschlamm aus der Kläranlage der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz.
Interne Kennung0003
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
LandDeutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende (31.10. des jeweiligen Jahres) gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des 31.10.2030.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken (§ 156 GWB)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit • ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder • der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf
5.1.
LosLOT-0004
TitelLos 4
BeschreibungAbholung, Verladung und Transport von ca. 6.250 to/a (Mindestmenge 5.000 to/a; Höchstmenge 7.500 to/a) bereits entwässertem Klärschlamm aus der Kläranlage des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Stadt Amberg und der Gemeinde Kümmersbruck.
Interne Kennung0004
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
LandDeutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende (31.10. des jeweiligen Jahres) gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des 31.10.2030.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken (§ 156 GWB)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit • ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder • der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf
5.1.
LosLOT-0005
TitelLos 5
BeschreibungAbholung, Verladung und Transport von ca. 3.250 to/a (Mindestmenge 2.600 to/a; Höchstmenge 3.900 to/a) bereits entwässertem Klärschlamm aus der Kläranlage des Zweckverbands Verbandskläranlage Schwandorf-Wackersdorf.
Interne Kennung0005
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
LandDeutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende (31.10. des jeweiligen Jahres) gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des 31.10.2030.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken (§ 156 GWB)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit • ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder • der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf
5.1.
LosLOT-0006
TitelLos 6
BeschreibungAbholung, Verladung und Transport von ca. 350 to/a (Mindestmenge 280 to/a; Höchstmenge 420 to/a) bereits entwässertem Klärschlamm aus der Kläranlage der Stadt Berching.
Interne Kennung0006
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
LandDeutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende (31.10. des jeweiligen Jahres) gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des 31.10.2030.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken (§ 156 GWB)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit • ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder • der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSchwandorfer Umwelttechnik GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsLos 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots1,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags4500104792-Los 1
Datum des Vertragsabschlusses18/08/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeAlle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSchwanforfer Umwelttechnik
Angebot
Kennung des AngebotsLos 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots1,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags4500104792-Los 3
Datum des Vertragsabschlusses18/08/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSchwandorfer Umwelttechnik
Angebot
Kennung des AngebotsLos 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des Angebots1,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags4500104792-Los 4
Datum des Vertragsabschlusses18/08/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeAlle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeAlle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungZweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf
Registrierungsnummer10643
PostanschriftAlustraße 7
StadtSchwandorf
Postleitzahl92421
Land, Gliederung (NUTS)Schwandorf (DE239)
LandDeutschland
E-Mailmatthias.zentzis@z-m-s.de
Telefon+49 9431631788
Internetadressehttps://www.deutsche-evergabe.de
Profil des Erwerbershttps://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken (§ 156 GWB)
Registrierungsnummer184f9b55-113c-4875-b67f-ac9dd8020f13
PostanschriftPromenade 27
StadtAnsbach
Postleitzahl91522
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon+49 981531277
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungSchwandorfer Umwelttechnik GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE252802513
StadtBurglengenfeld
Postleitzahl93133
Land, Gliederung (NUTS)Schwandorf (DE239)
LandDeutschland
Telefon+49 9474 951231
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungSchwanforfer Umwelttechnik
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE252802513
StadtBurglengenfeld
Postleitzahl93133
Land, Gliederung (NUTS)Schwandorf (DE239)
LandDeutschland
Telefon+49 9474 951231
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungSchwandorfer Umwelttechnik
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE252802513
StadtBurglengenfeld
Postleitzahl93133
Land, Gliederung (NUTS)Schwandorf (DE239)
LandDeutschland
Telefon+49 9474 951231
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0004
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunga3f882bf-b8e0-482a-9179-87c2ba23f07b  -  02
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung02/09/2026 14:51:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung610059-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe171/2026
Datum der Veröffentlichung04/09/2026