Die Rechtmäßigkeit ergibt sich aus den Ergebnissen einer vorhergehenden Markterkundung und den daraus hervorgehenden, sehr kurzen Bindefristen am Energiemarkt in Verbindung mit der vergaberechtlichen Erleichterung im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zur Anwendung von dringlichen Vergaben laut eines Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 13.04.2022. zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit (auch für die Energieversorgung)