610221-2026 - Ergebnis
Deutschland – Auftausalz – 26-0286 - Beschaffung Streusalz für den Winterdienst
OJ S 171/2026 04/09/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungWolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts
E-Mailzentrale-vergabestelle@stadt.wolfsburg.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersÖffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel26-0286 - Beschaffung Streusalz für den Winterdienst
BeschreibungBeschaffung Streusalz für die kommende Winterdienstsaison
Kennung des Verfahrens0dce3cdf-ed93-4c92-973c-b44a95fc0885
Interne Kennung26-0286
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtWolfsburg
Postleitzahl38440
Land, Gliederung (NUTS)Wolfsburg, Kreisfreie Stadt (DE913)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2M8VQ#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel26-0286 - Beschaffung Streusalz für den Winterdienst
Beschreibung-
Interne Kennung26-0286
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen
Beschreibung der Optionen-
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtWolfsburg
Postleitzahl38440
Land, Gliederung (NUTS)Wolfsburg, Kreisfreie Stadt (DE913)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit12 Wochen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen-
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
BezeichnungNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
BeschreibungNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Zuschlagskriterium — ZahlNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltWolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge276 500,00 EUR
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungDie WAS ist im Stadtgebiet Wolfsburgs für den Winterdienst verantwortlich. Um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, ist Streusalz zu beschaffen. Der Lieferant bietet als einziger einen sehr hohen NaCl-Gehalt von über 98%. Die starke und zuverlässige Tauleistung trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit der Straßen, Radwege und öffentlichen Flächen bei. Des Weiteren enthält das Streusalz einen sehr geringen Anteil wasserunlöslicher Bestandteile, dies ist besonders relevant für die Solebereitung und den Betrieb der technischen Anlagen. Die betriebseigene Soleanlage muss dementsprechend deutlich seltener gereinigt werden als bei Materialien mit höherem Rückstandsanteil. Personalaufwand, Einsatz von Reinigungsmitteln und laufende Betriebskosten sind entsprechend niedriger. Zudem reduzieren sich die Ausfallzeiten, die Anlagenverfügbarkeit steigt. Dies ist dann entscheidend, wenn die Wetterlage kritisch ist. Eine verfügbare Soleanlage ist ein direkter Beitrag zur Handlungsfähigkeit des Winterdienstes. Auch nach längerer Lagerzeit ist das Streusalz aufgrund der geringen Restfeuchte noch streufähig. Es bleibt sehr gut rieselfähig, dadurch reduziert sich das Risiko von Verklumpungen, erleichtert die Lagerung und sorgt für eine zuverlässige Verarbeitung in den Streufahrzeugen, eine gleichmäßige Streuwirkung ist gegeben. Dies führt zu einer optimalen Kornverteilung und einer effizienten Wirkung auf der Fahrbahn. Der CO2-Ausstoß ist aufgrund der räumlichen Nähe besonders gering. Es wird ein Beitrag zu einem nachhaltigen kommunalen Winterdienst geleistet. Auch in Notsituationen, z. B. bei einem überraschenden Wintereinbruch, liefert der Lieferant zügig und zuverlässig. Die Festlegung erfolgte auf Grundlage einer Markterkundung unter den o. g. Parametern. Der Abgleich verschiedener Anbieter hat ergeben, dass kein alternativer Lieferant auf dem Markt verfügbar ist.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDeutscher Straßen-Dienst GmbH
Angebot
Kennung des Angebots7900099854
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots276 500,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags26-0286
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungWolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummert: 05361 28-3000
Postanschrift38440
StadtWolfsburg
Postleitzahl38440
Land, Gliederung (NUTS)Wolfsburg, Kreisfreie Stadt (DE913)
LandDeutschland
E-Mailzentrale-vergabestelle@stadt.wolfsburg.de
Telefon05361281766
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg -
Registrierungsnummert:0413115-1334
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 413115-1334
Fax+49 413115-2943
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDeutscher Straßen-Dienst GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerSteuernummer: 026 225 04126
PostanschriftBertha-von-Suttner-Straße 7
StadtKassel
Postleitzahl34131
Land, Gliederung (NUTS)Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
LandDeutschland
Internetadressehttps://www.dsd-winterdienst.de/
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunge61abbc6-c095-4c99-9121-4b8de968348d  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung03/09/2026 10:25:58 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung610221-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe171/2026
Datum der Veröffentlichung04/09/2026