Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Das Analyseergebnis des Abbruchmaterials ergab, dass das zu entsorgende. Beschreibung der Ursache Material entgegen der Einstufung im HLV schadstoffhaltig ist. Eine Vergabe an einen anderen AN ist auch technischen Gründen nicht möglich, da sich hier Schnittstellen ergeben, die nicht bewältigbar sind der gebundene AN ist mit der Schadstoffsanierung im HV beauftragt. Eine erneute Vergabe an einen neuen AN ist eine Bauzeitenverzögerung unvermeidbar, die damit stoppenden Leistungen Vorort
würden somit die Kosten erhöhen. Durch die aktuelle Marktlage ist eine Vergabe keine Wirtschaftlichkeit gegeben und gesichert.