CPV-Code Hauptteil 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Lüneburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Planung DSTW Lüneburg – Dannenberg Lph 3/4
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 06/02/2023Ende: 31/12/2028
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 10/02/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: DB Engineering & Consulting GmbH
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 2 456 345,12 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 05/10/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Lüneburg
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Planung DSTW Lüneburg – Dannenberg Lph 3/4
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 06/02/2023Ende: 31/12/2028
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 456 345,12 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: DB Engineering & Consulting GmbH
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Anordnung Nr. 06 LST Wertstoffe
Bei Neubau, Rückbau und Änderung von LST-Anlagen freigesetzte LST-Baustoffe sind gem. „AA Behandlung von LST
Wertstoffen“ auf ihre Wiederverwendbarkeit zur prüfen. Im Rahmen der Rückbauplanung ist mit dieser Anordnung eine Zuarbeit
zu den Anlagen der o.g. AA zu leisten.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der AN ist bereits Planung des Streckenabschnitts beauftragt und dabei tief mit der bisherigen Planung, denProblemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderlichetechnische Kontinuität bei der Übertragung /Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Insbesondere würden diefortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen entscheidend gestörtwerden und würden zu nicht abschätzbaren Termin- und Kostenrisiken führen.Bei der Beauftragung eines noch zu bindendenAuftragnehmers sind große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Arbeitsschritte, insbesondere hinsichtlich der Grundlagenfür Planung und des Leistungsablaufs, zu erwarten.Eine zusätzliche Schnittstelle zwischen mehreren Auftragnehmern in diesem Bereich ist dringend zu vermeiden. Zudem gehenSynergieeffekt durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)