Kurze Beschreibung
Schutzsuchende aus der Ukraine in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) werden künftig an verschiedenen Standorten von Ärztinnen und Ärzten über die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages basismedizinisch versorgt.
Die FHH - Sozialbehörde - als Auftraggeberin (AG), beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung von unterstützenden Leistungen im Rahmen dieser basismedizinischen Versorgung. Der Vertrag wird unmittelbar nach Zuschlagserteilung bis zum 31.10.2022 geschlossen. Danach besteht die zweimalige Option der Verlängerung um jeweils drei Monate bis maximal zum 30.04.2023. Die Leistungsdurchführung hat schnellstmöglich zu beginnen und ist mit der Sozialbehörde abzustimmen (siehe 2.4 – Vertragslaufzeit).
Gem. § 130 GWB handelt es sich um einen öffentlichen Auftrag über soziale und besondere Dienstleistungen im Sinne von des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU (Schwellenwert 750.000€).
Es handelt sich um eine Dringlichkeitsvergabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV aufgrund des Angriffkrieges in der Ukraine.