610918-2021 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 232/2021 30/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: ZIB21.16@bescha.bund.de
Telefon: +49 22899610-2928
Fax: +49 2289910610-2928
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Softwareprojekt FIRST
Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.16 - 0008/21/VV : 1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Ausschreibungsgegenstand ist die Einführung von Standardsoftware in einem europäisch zertifizierten Luftfahrtunternehmen. Zur Unterstützung der Funktionsbereiche CAMO & Engineering, Maintenance, Supply Chain Management & Logistics und Flight Operations soll dem Auftraggeber vom Auftragnehmer Standardsoftware überlassen werden. Durch Customizing und Anpassungsleistungen des Auftragnehmers soll diese Standardsoftware in die vorhandene Fachverfahrenslandschaft des Auftraggebers integriert werden. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber beim Einführungsprojekt und stellt die für den laufenden Betrieb der Standardsoftware nötigen Wartungs- und Serviceleistungen bereit.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
CAMO & Engineering / Maintenance / Supply Chain Mgmt. & Logistics
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung: Sankt Augustin / Hangelar
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Bundespolizei-Fliegergruppe (BPOLFLG) unterteilt ihre Prozesse in Kernprozesse und periphere Funktionsbereiche. Die Kernprozesse beschreiben alle systeminternen und -externen Geschäftsprozesse, die als zentrales Erfüllungsziel für die BPOLFLG gelten. Dies betrifft die nachfolgend benannten Funktionsbereiche: • CAMO & Engineering • Maintenance • Supply Chain Management & Logistics • Flight Operations • Document Management • Quality Assurance Darüber hinaus sind periphere Funktionsbereiche durch Schnittstellen mit den Kernprozessen zu integrieren. Folgende periphere Funktionsbereiche sind bei der Integration zu berücksichtigen: • Human Ressource Management • Financial Management Die Funktionsbereiche Quality Assurance (und partiell Document Management) werden derzeit bereits auf Basis der Software QPulse (Ideagen) bedient. Die Interoperabilität der überlassenen Software mit QPulse ist durch die jeweiligen Auftragnehmer zu unterstützen. Aufgrund des breiten Funktionsumfangs der angestrebten Fachverfahrens- landschaft und der in der BPOLFLG gegebenen Rahmenbedingungen hat sich der AG entschlossen, die Anforderungsbereiche in Domänen aufzuteilen und getrennt voneinander auszuschreiben. Der Leistungsbeschreibung wird daher folgender Loszuschnitt entsprechend der o.g. Funktionsbereiche zu Grunde gelegt: • Los 1: CAMO & Engineering / Maintenance / Supply Chain Mgmt. & Logistics • Los 2: Flight Operations Um die geschäftlichen Anforderungen der BPOLFLG vollständig zu erfüllen, ist das Bereitstellen der Funktionalität eines alleinstehenden Loses nicht ausreichend. Der AG zielt hier mit Nachdruck auf eine integrierte und in ihrer Gesamtfunktionalität medienbruchfreien Fachverfahrenslandschaft ab. Die Erfüllung dieses Ziels hat höchste Priorität. Es ist daher notwendig, dass End-to-End-Geschäftsprozesse losübergreifend abgebildet werden und eine technische Interoperabilität der überlassenen Software mit den bereits vorhandenen IT-Systemen erreicht wird. Daraus resultiert voraussichtlich die Notwendigkeit der Anpassung der Standard- software auf Quellcode-Ebene sowie die Erstellung von Individualsoftware für Schnittstellen, mit Sicherheit aber die Anforderung an eine kooperative und zielgerichtete Zusammenarbeit der Auftragnehmer der verschiedenen Lose während des Einführungsprojektes und des sich anschließenden Supports. Dies gilt in gleicher Art und Weise für die Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer für die bereits im Betrieb befindliche Software Q-Pulse.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Flight Operations
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung: Sankt Augustin / Hangelar
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Bundespolizei-Fliegergruppe (BPOLFLG) unterteilt ihre Prozesse in Kernprozesse und periphere Funktionsbereiche. Die Kernprozesse beschreiben alle systeminternen und -externen Geschäftsprozesse, die als zentrales Erfüllungsziel für die BPOLFLG gelten. Dies betrifft die nachfolgend benannten Funktionsbereiche: • CAMO & Engineering • Maintenance • Supply Chain Management & Logistics • Flight Operations • Document Management • Quality Assurance Darüber hinaus sind periphere Funktionsbereiche durch Schnittstellen mit den Kernprozessen zu integrieren. Folgende periphere Funktionsbereiche sind bei der Integration zu berücksichtigen: • Human Ressource Management • Financial Management Die Funktionsbereiche Quality Assurance (und partiell Document Management) werden derzeit bereits auf Basis der Software QPulse (Ideagen) bedient. Die Interoperabilität der überlassenen Software mit QPulse ist durch die jeweiligen Auftragnehmer zu unterstützen. Aufgrund des breiten Funktionsumfangs der angestrebten Fachverfahrens- landschaft und der in der BPOLFLG gegebenen Rahmenbedingungen hat sich der AG entschlossen, die Anforderungsbereiche in Domänen aufzuteilen und getrennt voneinander auszuschreiben. Der Leistungsbeschreibung wird daher folgender Loszuschnitt entsprechend der o.g. Funktionsbereiche zu Grunde gelegt: • Los 1: CAMO & Engineering / Maintenance / Supply Chain Mgmt. & Logistics • Los 2: Flight Operations Um die geschäftlichen Anforderungen der BPOLFLG vollständig zu erfüllen, ist das Bereitstellen der Funktionalität eines alleinstehenden Loses nicht ausreichend. Der AG zielt hier mit Nachdruck auf eine integrierte und in ihrer Gesamtfunktionalität medienbruchfreien Fachverfahrenslandschaft ab. Die Erfüllung dieses Ziels hat höchste Priorität. Es ist daher notwendig, dass End-to-End-Geschäftsprozesse losübergreifend abgebildet werden und eine technische Interoperabilität der überlassenen Software mit den bereits vorhandenen IT-Systemen erreicht wird. Daraus resultiert voraussichtlich die Notwendigkeit der Anpassung der Standard- software auf Quellcode-Ebene sowie die Erstellung von Individualsoftware für Schnittstellen, mit Sicherheit aber die Anforderung an eine kooperative und zielgerichtete Zusammenarbeit der Auftragnehmer der verschiedenen Lose während des Einführungsprojektes und des sich anschließenden Supports. Dies gilt in gleicher Art und Weise für die Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer für die bereits im Betrieb befindliche Software Q-Pulse.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 107-279307
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
CAMO & Engineering / Maintenance / Supply Chain Mgmt. & Logistics
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Flight Operations
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/11/2021