61155-2022 - ErgebnisDeutschland-Krefeld: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
OJ S 25/2022 04/02/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kommunalbetrieb Krefeld AöR
Postanschrift: Ostwall 175
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kommunalbetrieb Krefeld AöR
E-Mail: christiane.battermann@krefeld.de
Telefon: +49 21513660-4573
Fax: +49 21513660-4515
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung von zwei kombinierten Saugfahrzeugen für die Reinigung von Senken
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-KBK-B2-50-HeiO-01
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34144000 Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung von 2 kombinierten Saugfahrzeugen für die Reinigung von Senken.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Anlieferungsstelle nach Fertigstellung der Fahrzeuge ist das Werksgelände in der Parkstrasse 234 in 47829 Krefeld.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die zur Beschaffung geplanten Fahrzeuge sollen im Wesentlichen zur Nass- und Trockensenkenreinigung eingesetzt werden. Darüber hinaus sollen die Fahrzeuge auch zur Reinigung von Pump- und Sonderbauwerken, Schmutz-, Misch- und Regenwasser- Pumpensümpfen sowie zur Reinigung von Misch- und Regenwasserbecken eingesetzt werden.
Eine Zulassung der Fahrzeuge als `Selbstfahrende Arbeitsmaschinen` ist verpflichtend.
Als Fahrgestell ist jeweilig ein 3- Achs- Fahrgestell -2 Hinterachsen und eine gelenkte Nachlaufachse- vorzusehen, die Gesamthöhe der Fahrzeuge darf max. 3.600 mm und die Gesamtlänge max. 9.000 mm betragen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 211-550725
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2021-KBK-B2-50-HeiO-01
Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von zwei kombinierten Saugfahrzeugen für die Reinigung von Senken
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYRLDHWB
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-1472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
31/01/2022