611802-2022 - ErgebnisDeutschland-Bergisch Gladbach: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
OJ S 213/2022 04/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
FE 07.0312/2021/ERB - Beurteilung von Asphaltschichten beim Einsatz kombinierter emissionsreduzierender Maßnahmen
Referenznummer der Bekanntmachung: Z2ky-FE 07.0312/2021/ERB
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
FE 07.0312/2021/ERB - Beurteilung von Asphaltschichten beim Einsatz kombinierter emissionsreduzierender Maßnahmen
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 210 084,03 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im November 2019 wurde in Deutschland aus Arbeitsschutzgründen ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung von 1,5 mg/m³ festgelegt. Dieser Wert wurde zunächst für 5 Jahre ausgesetzt. Um eine Einhaltung des Grenzwertes sicher zu stellen, müssen in diesem Zeitraum konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, da die Messwerte der letzten Jahre diesem AGW nicht genügen. Eine maschinentechnische Maßnahme, die bei den neuen Asphaltfertigern bereits zum Einsatz kommt, ist die Absaugung der Bitumendämpfe und Aerosole an der Einbaubohle. Dadurch lassen sich die Emissionen signifikant reduzieren, jedoch besteht die Vermutung, dass die Absaugung allein nicht ausreicht, um den AGW einzuhalten. Daher kann es notwendig sein, zusätzlich eine Absenkung der Asphaltmischguttemperaturen bei der Herstellung und Verarbeitung von Heißasphalt vorzunehmen. Im Rahmen des Forschungsprojektes soll eine vom Forschungsgeber benannte Erprobungsstrecke während des Asphalteinbaus messtechnisch begleitet werden und die Asphalte im Hinblick auf die Performance untersucht werden. Im Rahmen der Erprobungsstrecke sollen vier verschiedene Additive mit maschinentechnischen Maßnahmen kombiniert und untersucht werden. Die Ergebnisse werden einem konventionellem Asphalteinbau gegenübergestellt und hinsichtlich der Emissionsminderung und der Asphaltperformance bewertet.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, die kombinierten Auswirkungen von abgesenkten Asphaltmischguttemperaturen und maschinentechnischen Maßnahmen auf die Emissionsbildung bei der Verarbeitung und die Performance der nach diesem Verfahren hergestellten Asphaltschichten zu beurteilen und so konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsplatzgrenzwertes voranzutreiben.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 060-157071
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z2ky-FE 07.0312/2021/ERB
Bezeichnung des Auftrags:
FE 07.0312/2021/ERB - Beurteilung von Asphaltschichten beim Einsatz kombinierter emissionsreduzierender Maßnahmen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
16/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Bergische Universität Wuppertal
Postanschrift: Gaußstraße 20
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42119
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 210 084,03 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Wir weisen darauf hin, dass der Zuschlag erst nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2022 erteilt werden kann. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wird die Verabschiedung derzeit für Sommer 2022 erwartet.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
31/10/2022