612007-2021 - ErgebnisDeutschland-Waldkraiburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
OJ S 232/2021 30/11/2021
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Waldkraiburg
Postanschrift: Stadtplatz 26
Ort: Waldkraiburg
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84478
Land: Deutschland
E-Mail: gerhard.oswald@waldkraiburg.de
Telefon: +49 8638959255
Fax: +49 8638959171
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.waldkraiburg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Nichtoffener Realisierungswettbewerb „Neubau des Rathauses Waldkraiburg mit Neugestaltung des Rathausumfelds“
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Aufgabe des Wettbewerbs ist der Entwurf eines Rathausneubaus (ca. 4 770 m2 BGF) einschließlich der zugehörigen Freianlagen des Stadtplatzes (ca. 6 500 m2) und ein städtebaulicher Entwurf für den jetzigen Rathaus-Standort (ca. 4 700 m2) (siehe beiliegender Lageplan).
Im vorgesehenen Baufeld am Stadtplatz soll auf einem Baufenster von ca. 1 800 m2 ein neues Rathaus geplant werden. Es soll den Bereich um den Stadtplatz stärken und der Ortsmitte ein neues Gesicht geben. Gleichzeitig soll es den Anforderungen an ein zeitgemäßes, bürgernahes Rathaus gerecht werden.
Die gebäudebezogenen Freianlagen und der Stadtplatz sind in die Planung mit einzubeziehen. Sie sollen das Rathaus in das Umfeld angemessen einbetten und eine hochwertige, attraktive neue Stadtmitte bilden. Die querende Straße (mit Busverkehr und Bushalt) soll sich gestalterisch in den Platz einfügen. Es wird gleichzeitig hoher Wert auf eine robuste technische Umsetzung gelegt. Außerdem ist die Verbindung vom Stadtplatz zum Sartrouville-Platz zu stärken.
Im Bereich des jetzigen Rathausgebäudes soll ein Verwaltungs- und Wohngebäude städtebaulich platziert sowie die Platzgestaltung zwischen Stadtplatz und Sartrouville-Platz dargestellt werden.
Für den Bereich des Rathausneubaus und der städtebaulichen Ergänzung am bisherigen Standort soll später ein Bebauungsplan durch den Auftragnehmer erstellt werden.
Der Wettbewerb wird mit der Bayerischen Architektenkammer abgestimmt und nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt. Die prognostizierten anrechenbaren Kosten für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume liegen bei 10,585 Mio. EUR (netto), für das Leistungsbild Freianlagen bei 1 530 000 EUR. Der Auftragswert für den Rathausneubau wird auf 1,198 Mio. EUR geschätzt, für die Freianlagen auf 258 000 EUR (jeweils netto).
Der Auftragswert für den Bebauungsplan wird für ca. 6 500 m2 auf 5 000 EUR (netto) geschätzt, ggf. zuzüglich der besonderen Leistung städtebaulicher Entwurf mit bis zu 5 000 EUR (netto).
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.2.
Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
IV.1.9.
Kriterien für die Bewertung der Projekte
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend
aufgeführter Gesichtspunkte beurteilt. Die Reihenfolge stellt keine Wertung
dar. Die Beurteilung durch das Preisgericht erfolgt durchgängig nach einheitlichen
Maßstäben gemäß folgenden Kriterien:
• Städtebauliche Qualität
Für Gebäude und Freianlagen jeweils:
• Gestalterische Qualität
• Funktionalität
• Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhalt
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 091-236583

Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse

Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
V.3.
Zuschlag und Preise
V.3.1.
Datum der Entscheidung des Preisgerichts
16/11/2021
V.3.2.
Angaben zu den Teilnehmern
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 14Anzahl der beteiligten KMU: 14Anzahl der ausländischen Teilnehmer: 0
V.3.3.
Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung: Riehle+Assoziierte Architekten und Generalplaner GmbH & Co.KG
Postanschrift: Schloßstraße 70
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70176
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@riehle-architekten.de
Telefon: +49 7114890000
Internet-Adresse: https://www.riehle-architekten.de
Der Gewinner ist ein KMU: nein
V.3.4.
Höhe der Preise
Höhe der vergebenen Preise ohne MwSt.: 47 000,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/11/2021