Im konkreten Sachverhalt handelt es sich bei der Software REMA um eine spezifische Einzellösung (Individualsoftware). Die Firma Dr. Lippke & Dr. Wagner GmbH ist Entwickler der Basissoftware CRM-Tool (REMA) und der seit Erwerb der Software 2012 vorgenommenen Anpassungen an die nationalen Gegebenheiten. Es besteht zudem ein laufender Pflegevertrag (bis 2020/2022) mit der Firma. Das UBA hat keine ausschließlichen Nutzungsrechte an der Software.
Es handelt sich zudem um sicherheitsrelevante Entwicklungsleistungen, so dass für eine Ausschreibung die Offenlegung der Algorithmen der Transaktionsanalyse erforderlich wä-re. Aus diesem Grunde ist es unabdingbar, die Leistung an das mit den bisherigen Entwicklungsleistungen betraute Unternehmen zu vergeben. Zudem lässt sich die Dienstleistung weder in technischer noch in wirtschaftlicher Hinsicht vom Hauptauftrag trennen, da es sich um eine in der Entwicklung befindliche Software handelt. Lediglich der Auftragnehmer des Hauptauftrages kommt, schon aus Gründen der Gewährleistung, für die Erbringung der vorliegenden Leistung in Betracht.