Es handelt sich hierbei um eine Beschaffung für notwendige Instandsetzungen im Rahmen einer Auftragserweiterung. Entsprechend §132 GWB, Absatz 2, Satz 2 ist eine Lieferung von Teilen eines anderen Anbieters technisch ausgeschlossen.
Die Fa. Bochumer Verein Verkehrstechnik GmbH hat das Radsystem für verschiedene Fahrzeugtypen des Fuhrparks entwickelt, konstruiert und individuell dafür ausgelegt. Die Fertigungszeichnungen für das vorgenannte Bauteil ist geistiges Eigentum des vorgenannten Unternehmens und wird keinem Dritten zur Verfügung gestellt.