612669-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Multimediaausrüstung – 10-14-25-095; Medienausstattung neuer Kreistagssaal Kreis Pinneberg
OJ S 180/2025 19/09/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle
E-MailzentraleVergabestelle@kreis-pinneberg.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel10-14-25-095; Medienausstattung neuer Kreistagssaal Kreis Pinneberg
BeschreibungAusstattung eines Kreistagssaal und dem Foyer mit Präsentations-, Kommunikations-, Konferenz und Abstimmungstechnik. Ergänzt durch Streamingtechnik mit hoher Automatisierung.
Kennung des Verfahrense1276b26-29e1-476e-924b-03f8e3c5affe
Interne Kennung10-14-25-095
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32322000 Multimediaausrüstung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Pinneberg (DEF09)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH -in der derzeit gültigen Fassung- (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Korruption
Betrug
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Zahlungsunfähigkeit
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel10-14-25-095; Medienausstattung neuer Kreistagssaal Kreis Pinneberg
BeschreibungDer Kreis Pinneberg ist der einwohnerstärkste Landkreis in Schleswig-Holstein. In regelmäßigen Sitzungen, als Kreistag als auch in Ausschlüssen soll nun die Bürgerbeteiligung und Teilnahmemöglichkeit für externe Personen über eine Digitalisierungsinitiative gestärkt werden. Der Kreis Pinneberg baut hierfür einen komplett neuen Kreistagssaal, der den Anforderungen an eine moderne und Bürger-Beteiligung vollumfänglich erfüllt. Der neue Kreistagssaal soll sowohl mit aktueller Konferenz und Abstimmungstechnik als auch mit Präsentations und Steamingtechnik ausgestattet werden. Der Kreis Pinneberg strebt hierbei eine möglichst hohe Automatisierung an, sodass die entsprechende Technik ohne zusätzliches Personal betrieben werden kann. Zusätzlich soll der technische Betrieb durch Service und Wartungsverträge gewährleistet werden. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Der Kreis Pinneberg empfiehlt jedem Ausschreibungsteilnehmer eine Vor-Ort Begehung durchzuführen. Bitte beachten Sie, bei Verzicht auf die Ortsbesichtigung, dass Nachforderungen die aus der Unkenntnis der Ortsgegebenheiten resultieren, grundsätzlich ausgeschlossen sind. Bieterfragen werden während der Ort-Besichtigung nicht beantwortet. Diese sind ausschließlich über das eVergabe-Portal an die Zentrale Vergabestelle zu richten. Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. Bei der Einreichung elektronisch Unterlagen sind die Vorgaben des für dieses Vergabeverfahren für verbindlich erklärten Zugangsweges an Dateityp, Dateigröße und/oder Dateiname einzuhalten bzw. durch Umformatierung, Dateiaufteilung und/oder Änderung des Dateinamens entsprechend anzupassen. Eingereichte Unterlagen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, gelten als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. Im vorliegenden Vergabeverfahren ist die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen. Wenn davon Gebrauch gemacht wird, ist darauf zu achten, dass jedes weitere Hauptangebot genauso vollständig abgegeben wird, wie das erste Hauptangebot. Dies schließt die Einreichung eines jew. eigenen Angebotsschreibens als auch die jew. vollständige Abgabe aller außerdem noch ausdrücklich geforderten Unterlagen gem. Angebotsaufforderung mit ein. Weitere Hauptangebote so müssen als solche erkennbar, voneinander abgrenzbar und jedes für sich allein wertbar und dürfen sich nicht nur lediglich im Preis voneinander unterscheiden. Der Bieter hat jedes Hauptangebot eindeutig zu beschriften, z.B. mit „Hauptangebot 1“, „Hauptangebot 2“. Hauptangebote müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Wird ein Ausschlusskriterium nicht erfüllt, führt dies zwingend zum Ausschluss. Die maximale Anzahl von 3 Hauptangeboten darf nicht überschritten werden.
Interne Kennung0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32322000 Multimediaausrüstung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Pinneberg (DEF09)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit42 Tage
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDieser Auftrag kann für die Positionen 17.1 und 17.2, die im LV für 24 Monate nachgefragt werden und erst im Anschluss, als unterschiedliche „Optionen“, auch für 48 und 60 Monate zusätzlich nachgefragt werden und nur dann mit entsprechend „längeren Fristen“ beauftragt werden, wenn das Zuschlagsangebot bis dahin „preiswert“ genug ausgefallen ist und daher „Verlängerungszeiten“ doch noch finanziell darstellbar erscheinen verlängert werden. Der Auftrag kann zwischen 24 - 60 Monate „verlängert“ werden. Dies ist also lediglich bei der weiteren Bearbeitung der „Verlängerungsoption“ bzw. „Alternativposition“ zu verstehen und nicht tatsächlich als echte "Auftragsverlängerung“ auf die "Erstlieferung" innerhalb der 49. KW 2025 bis 2. KW 2026.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsFolgende Unterlagen/Nachweise sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen: - Eintragung im Beruf- oder Handelsregister - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. - Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers - Nachweis von mind. 3 nachprüfbaren und vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Jahren. Eine Referenz gilt als „vergleichbar“ wenn diese in Art und Umfang vergleichbar ist mit der ausgeschriebenen Leistung ist. Die im Dokument "15_Eigenerklärung zur Eignung" erwähnten 5 Jahre greifen in diesen Verfahren nicht. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
BeschreibungQualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Projektleiters und Stellvertreters
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
BeschreibungOrganisation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
BeschreibungQualitäts- und Servicemanagement
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
BeschreibungAusführungsfristen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl45
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttp://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/e1276b26-29e1-476e-924b-03f8e3c5affe
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttp://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/e1276b26-29e1-476e-924b-03f8e3c5affe
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote27/10/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen, Unterlagen gemäß Zuschlagskriterien einzureichen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 07) zusammen mit dem übrigen Angebot ab. Ohne diese Unterlagen wird Ihr Angebot -ohne die Möglichkeit der Aufklärung oder/und Nachforderung- ausgeschlossen werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin27/10/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter sind bei der Eröffnung gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFinanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B. Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug bei Überschreitung der vorstehend unter „Ausführungsfristen“ genannten Fristen für jede vollendete Woche 0,2 Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann zu zahlen. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 15.000 € ohne USt. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtKreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungKreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer9193
PostanschriftKurt-Wagener-Str. 11
StadtElmshorn
Postleitzahl25337
Land, Gliederung (NUTS)Pinneberg (DEF09)
LandDeutschland
E-MailzentraleVergabestelle@kreis-pinneberg.de
Telefon+49 41214502-4455
Internetadressehttps://www.deutsche-evergabe.de
Profil des Erwerbershttps://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Registrierungsnummer3a27d1ed-584a-41d0-8f93-1fbcddcde6dd
PostanschriftDüsternbrooker Weg 94
StadtKiel
Postleitzahl24105
Land, Gliederung (NUTS)Pinneberg (DEF09)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon+49 431-988-4542
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunge1276b26-29e1-476e-924b-03f8e3c5affe  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung17/09/2025 16:02:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung612669-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe180/2025
Datum der Veröffentlichung19/09/2025