VerfahrensartOffenes VerfahrenBeschleunigtes VerfahrenBegründung:
Die verkürzten Angebotsfristen begründen sich nach § 10a EU Abs. 3 VOB/A wie folgt:
Die besondere Dringlichkeit ist nicht vom Auftraggeber verschuldet.
Durch den letzten Winter wurde die Fahrbahn der A 4 zwischen der LG Thüringen und der AS Glauchau-Ost so massiv geschädigt, dass ein unmittelbares Handeln erforderlich ist. Mit der davor erfolgten großflächigen Reparatur an der Betonfahrbahn ging man davon aus, dass die Reparaturmaßnahmen bis zur Umsetzung der Fahrbahnerneuerung 2022 ausreichend sind. Der Winter 2020/2021 führte zu weiteren Schäden. Die Reparaturarbeiten wurden über den Sommer fortgeführt, eine komplette Erneuerung/Sanierung/Reparatur war nicht möglich, da in 2021 einseitig die Fahrbahnerneuerung erfolgte und man den geschädigten Bereich für den fließenden Verkehr im Baustellenbereich benötigte. Bis zum Einsetzen des Winters muss nun die Verkehrssicherung aufgebaut werden. Es handelt sich um wenige Postionen, die Kalkulation wird als unproblematisch eingeschätzt.