613012-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Abholung von Siedlungsabfällen – Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll
OJ S 172/2026 07/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadtwerke Baden-Baden, Technischer Bereich Entsorgung, Abfallwirtschaft
E-Mailvergabe@baden-baden.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelEinsammlung und Abfuhr von Sperrmüll
BeschreibungEinsammlung und Abfuhr von Sperrmüll in Baden-Baden einschließlich Außenstadtteile für das Jahr 2027
Kennung des Verfahrensc301290d-ae8c-40cd-86ba-d5d77103ce38
Interne Kennung2026/096
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBaden-Baden einschließlich Außenstadtteile
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDatenschutzhinweise: 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: Stadt Baden-Baden Rechtsamt / Abteilung Vergabe Marktplatz 2 76530 Baden-Baden E-Mail: vergabe@baden-baden.de 2. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Stadt Baden-Baden Behördlicher Datenschutzbeauftragter Briegelackerstraße 8 76532 Baden-Baden E-Mail: datenschutz@baden-baden.de 3. Übermittlung in ein Drittland: Eine Übermittlung in ein Drittland ist nicht beabsichtigt. 4. Dauer der Datenspeicherung: Soweit erforderlich verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Vergabeverfahrens und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. 5. Ihre Rechte: Sie – als betroffene Person – können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Art. 15 DSGVO). Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder die Löschung (Art. 17 DSGVO) Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO) sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten (Art. 20 DSGVO) in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit. Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI BW) Lautenschlagerstraße 20 70173 Stuttgart Tel. 0711/ 615541 -0 https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ 6. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zu Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- und Bestellabwicklung; - zu Kommunikationszwecken. Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. B und lit. C DSGVO erhoben. 7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit dies erforderlich ist – weitergegeben an - das Bundeskartellamt wegen der Einsicht in das Wettbewerbsregister; - Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen; - beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.); - Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen; - die Fachämter zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags; - an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
KorruptionDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
BetrugDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
ZahlungsunfähigkeitDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelEinsammlung und Abfuhr von Sperrmüll - Los I Kernstadt
BeschreibungSperrmüllabfuhr in der Kernstadt 2027
Interne Kennung2026/096 Los I (Kernstadt)
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKernstadt Baden-Baden
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Besondere Hinweise: - Die Kommunikation hat in deutscher Sprache über die Vergabeplattform Subreport zu erfolgen. - Fragen sind bis spätestens 24.09.2026, 17:30 Uhr zu stellen. - Der Fragen- und Antwortkatalog wird letztmalig am 29.09.2026 veröffentlicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie nachfolgend aufgeführten Nachweise, Erklärungen und Mindestanforderungen stellen die vollständigen Eignungsanforderungen des Vergabeverfahrens dar. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden die Anforderungen nachstehend in zusammengefasster Form dargestellt. Maßgeblich für die Eignungsprüfung sind die nachfolgenden Angaben sowie die Vergabeunterlagen. Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Eignungsnachweise: (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters). (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4) und (5). (4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (KEV-Vordruck „Verpflichtungserklärung Mindestlohn“). (5). Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“. Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung: - Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. - Ebenfalls auf Verlangen des Auftraggebers sind mindestens drei Referenzen vergleichbarer Leistungen (Leistungsgegenstand wie ausgeschrieben) der letzten drei Jahre einzureichen. - Mit Angebotsabgabe ist die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb vorzulegen. Die Vergabe soll an Logistik- bzw. Entsorgungsunternehmen erfolgen, deren Kerngeschäft das Einsammeln und Entsorgen von Abfällen ist. Die Bieter müssen daher als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein. Der Geltungsbereich für das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ oder für den gleichwertigen Qualitätsnachweis des Bieters muss die ausgeschriebene Leistung umfassen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungZuschlagskriterium Preis (100 %).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E75471249
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E75471249
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen wird über die Vergabeplattform subreport-ELViS kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsStadt Baden-Baden Rechtsamt / Abteilung Vergabe Marktplatz 2 76530 Baden-Baden Eine persönliche Teilnahme der Bieter und Ihrer Bevollmächtigten an der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen. Es findet eine 100 % elektronische Angebotsöffnung statt.
Eröffnungstermin — BeschreibungEnde der Bindefrist: 04.12.2026
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformGesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Finanzielle VereinbarungGem. den Vergabeunterlagen und § 17 VOL/B.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß §135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Entsprechend § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe
Organisation, die Angebote bearbeitetStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe
5.1.
LosLOT-0002
TitelEinsammlung und Abfuhr von Sperrmüll - Los II Außenstadtteile
BeschreibungSperrmüllabfuhr in den Außenstadtteilen 2027
Interne Kennung2026/096 Los II (Außenstadtteile)
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtAußenstadtteile Baden-Baden
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Besondere Hinweise: - Die Kommunikation hat in deutscher Sprache über die Vergabeplattform Subreport zu erfolgen. - Fragen sind bis spätestens 24.09.2026, 17:30 Uhr zu stellen. - Der Fragen- und Antwortkatalog wird letztmalig am 29.09.2026 veröffentlicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie nachfolgend aufgeführten Nachweise, Erklärungen und Mindestanforderungen stellen die vollständigen Eignungsanforderungen des Vergabeverfahrens dar. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden die Anforderungen nachstehend in zusammengefasster Form dargestellt. Maßgeblich für die Eignungsprüfung sind die nachfolgenden Angaben sowie die Vergabeunterlagen. Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Eignungsnachweise: (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters). (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4) und (5). (4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (KEV-Vordruck „Verpflichtungserklärung Mindestlohn“). (5). Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“. Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung: - Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. - Ebenfalls auf Verlangen des Auftraggebers sind mindestens drei Referenzen vergleichbarer Leistungen (Leistungsgegenstand wie ausgeschrieben) der letzten drei Jahre einzureichen. - Mit Angebotsabgabe ist die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb vorzulegen. Die Vergabe soll an Logistik- bzw. Entsorgungsunternehmen erfolgen, deren Kerngeschäft das Einsammeln und Entsorgen von Abfällen ist. Die Bieter müssen daher als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein. Der Geltungsbereich für das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ oder für den gleichwertigen Qualitätsnachweis des Bieters muss die ausgeschriebene Leistung umfassen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungZuschlagskriterium Preis (100 %).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E75471249
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E75471249
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen wird über die Vergabeplattform subreport-ELViS kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsStadt Baden-Baden Rechtsamt / Abteilung Vergabe Marktplatz 2 76530 Baden-Baden Eine persönliche Teilnahme der Bieter und Ihrer Bevollmächtigten an der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen. Es findet eine 100 % elektronische Angebotsöffnung statt.
Eröffnungstermin — BeschreibungEnde der Bindefrist: 04.12.2026
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformGesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Finanzielle VereinbarungGem. den Vergabeunterlagen und § 17 VOL/B.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß §135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Entsprechend § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe
Organisation, die Angebote bearbeitetStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadtwerke Baden-Baden, Technischer Bereich Entsorgung, Abfallwirtschaft
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00000780
PostanschriftWaldseestr. 24
StadtBaden-Baden
Postleitzahl76530
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@baden-baden.de
Telefon+49 7221 932530
Internetadressehttps://www.baden-baden.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftKapellenstraße 17
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76131
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 721 9268730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe
Registrierungsnummer00000780
PostanschriftMarktplatz 2
StadtBaden-Baden
Postleitzahl76530
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@baden-baden.de
Telefon+49 7221 932530
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung2f92d6de-1916-4eb5-8d5c-56752ce8322e  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung03/09/2026 14:24:31 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung613012-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe172/2026
Datum der Veröffentlichung07/09/2026