613022-2023 - ErgebnisDeutschland-Eggenstein-Leopoldshafen: Rechnungslegung und -prüfung
OJ S 196/2023 11/10/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Karlsruher Institut für Technologie
Postanschrift: Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf, Verkauf und Materialwirtschaft
E-Mail: frank.willmert@kit.edu
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kit.edu
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung und Lehre

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Jahresabschlussprüfungen des KIT für die Geschäftsjahre 2023-26
Referenznummer der Bekanntmachung: 8310/325
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79210000 Rechnungslegung und -prüfung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Jahresabschlussprüfungen des KIT für das Geschäftsjahr 2023 (mit Optionen für 2024- 2026)
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 370 400,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Karlsruher Institut für Technologie Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Prüfungen umfassen folgende Leistungen (Details siehe Vergabeunterlagen):
Jahresabschluss und Lagebericht werden in sinngemäßer Anwendung des HGB erstellt und sind durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen und zu testieren.
Gegenstand und Umfang der Prüfung bestimmen sich nach § 317 HGB sowie nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) entsprechend der "Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG" (Anlage 2 zu den VV zu § 68 BHO). Die Berichterstattung folgt Prüfungsstandard IDW PS 720. Als Grundlage für die Verwendungsnachweisprüfung der Finanzmittelgeber ist darüber hinaus die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Zuweisungen zu prüfen.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen soll der Prüfer für ad-hoc-Beratungen in prüfungsrelevanten Fragestellungen des Rechnungswesens und des internen Kontrollsystems im Sinne eines ganzheitlichen Beratungsansatzes zur Verfügung stehen.
Im Einzelnen zu prüfen sind:
- Der Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 (bzw. bei Ausübung der Optionen für das jeweilige Folgejahr),
- die Einhaltung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz,
- die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Zuweisungen in der Großforschungsaufgabe (GFA),
- die Überleitung des Jahresabschlusses zur Einnahmen-/Ausgabenrechnung für die GFA,
- die Abwicklung des Wirtschaftsplans,
- die Bezüge der Geschäftsführung und der Mitarbeiter mit Sonderverträgen in der GFA
Großforschungsaufgabe:
Jahresabschluss und Lagebericht wurden bisher im Rahmen des Sondervermögens in sinngemäßer Anwendung des HGB erstellt und durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert.
Aufgrund der Auflösung der Sondervermögen und der erforderlichen Segmentberichterstattung sind zukünftig im Einzelnen zu prüfen:
- die Bilanz und die GuV für die GFA für das Geschäftsjahr 2023 (bzw. bei Ausübung der Optionen für das jeweilige Folgejahr),
Universitätsaufgabe:
Jahresabschluss und Lagebericht wurden bisher im Rahmen des Sondervermögens in sinngemäßer Anwendung des HGB erstellt und durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert.
Aufgrund der Auflösung der Sondervermögen und der erforderlichen Segmentberichterstattung sind zukünftig im Einzelnen zu prüfen:
- die Bilanz und die GuV für die UA für das Geschäftsjahr 2023 (bzw. bei Ausübung der Optionen für das jeweilige Folgejahr),
Stammvermögen
Das Stammvermögen dient der Erfüllung der Universitätsaufgabe des KIT und wird gem. § 14 LHG außerhalb des Staatshaushaltsplans vom Präsidium des KIT verwaltet. Das Vermögen kann in zweckgebundene und allgemein verfügbare Mittel unterschieden werden.
Über die Prüfung ist ein Prüfungsbericht vorzulegen.
Im Einzelnen zu prüfen sind:
- der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 (bzw. bei Ausübung der Optionen für das jeweilige Folgejahr),
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Zusammensetzung und Qualifikation des Prüfungsteams / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Prüfungsansatz und Methodik / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 45
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
3 jährliche Verlängerungsoptionen für die Jahresabschlussprüfungen 2024 - 2026
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 243-698578
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 20805229
Bezeichnung des Auftrags:
Jahresabschlussprüfungen des KIT 2023
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
30/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Rödl & Partner
Postanschrift: Äußere Sulzbacher Straße 100
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland
E-Mail: eVergabe@roedl.com
Telefon: +49 911-91933024
Internet-Adresse: http://www.roedl.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 370 400,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0361A7
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB.
Nach § 160 GWB gilt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-
traggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 161 GWB gilt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen
und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren
enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses
Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungs-
bereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners,
eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber
dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/10/2023