Zusätzliche Angaben
Die Vergabestelle ist öffentliche Auftraggeberin gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Beschaffung der Leistungen erfolgt gemäß den Regelungen von § 73ff. Vergabeverordnung (VgV) als offenes Verfahren, mit Eignungsprüfung.
Die in II.2.7) enthaltenen Zeitangaben umfassen die Leistungen der Leistungsphasen 3, 5-8 HOAI bis Fertigstellung des Bauvorhabens Schulhof und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Hinweise:
Teilnahmeantrag, Eignungs-, Angebotsunterlagen und deren Anlagen sind zu kennzeichnen, in deutscher Sprache digital über das Vergabeportal DTVP einzureichen.
Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle - die Übersendung per Telefax oder in postalischer Form, z. B. mittels E-Mail, Post ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete "Kennzettel" (Formular) verwendet werden.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 12 Kalendertage vor Ablauf des Termins nach IV.2.2) an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oderverspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer) II.1.1)) und des Aktenzeichens(vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die E-Mail Adresse
bvk2k3@freie-schule-angermuende.de zu erfolgen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen:
https://fsa.protonet.info/public_links/wbeTmb3riLumFr5SPyyJyg
Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zu Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Ein Hinweis: die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Qualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oderverändert widergegeben wird.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular der Europäischen Union sind weitere Auskünfte in der Anlage zur Auftragsbekanntmachung zu einzelnen Ziffern (wie in den Texten benannt)erhältlich unter:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YXL61K3