613740-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Augsburg: Erkennungs- und Analysegeräte
OJ S 233/2021 01/12/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Augsburg
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift: Stenglinstr. 2
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@uk-augsburg.de
Telefon: +49 8214003533
Fax: +49 8214003300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung eines NextSeq550 Dx mit Array-Reader Einheit und NextSeq2000 Sequencing Systems und der BioIT Lösung DRAGEN
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38430000 Erkennungs- und Analysegeräte
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Universitätsklinikum Augsburg beabsichtigt die Anschaffung eines NextSeq550 Dx mit Array-Reader Einheit und NextSeq2000 Sequencing Systems und einer BioIT Lösung DRAGEN der Fa. Illumina, mit dessen Hilfe Hochdruchsatzsequenzierung (NGS) für die Molekularpathologie betrieben werden soll. Die Molekularpathologie hat steigende Anforderungen in der Patientenversorgung im Bereich der Tumordiagnostik zu bewältigen. Die steigenden Anforderungen ergeben sich einerseits aus einer größeren Zahl von Patienten und Proben, für die Mutationsanalysen angefordert werden und andererseits aus einem größerem Spektrum und Umfang der nachgefragten Analysen. Benötigt werden zwei Sequenziergeräte und die zugehörige BioIT Lösung für Sekundäranalysen, um diese steigenden Anforderungen der diagnostischen Patientenversorgung schnell, präzise und wirtschaftlich bewältigen zu können.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 615 971,35 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Molekularpathologie hat steigende Anforderungen in der Patientenversorgung im Bereich der Tumordiagnostik zu bewältigen. Die steigenden Anforderungen ergeben sich einerseits aus einer größeren Zahl von Patienten und Proben, für die Mutationsanalysen angefordert werden und andererseits aus einem größeren Spektrum und Umfang der nachgefragten Analysen. Benötigt werden zwei Sequenziergeräte und die zugehörige BioIT Lösung für Sekundäranalysen, um diese steigenden Anforderungen der diagnostischen Patientenversorgung schnell, präzise und wirtschaftlich bewältigen zu können. Vor diesem Hintergrund muss das zu beschaffende System verschiedene Anforderungen a) bis f) erfüllen, die unverzichtbar sind.
a) Technologie: Zur Erweiterung der bisherigen Sequenzierkapazität werden Hochdurchsatzsequenzierer benötigt, die eine hohe Kompatibilität zum bisherigen System aufweisen. Auf Basis der SBS (paired end; Patent: EP 1 530 578 B1) Technologie werden Geräte benötigt die eine Durchsatzskalierung von kleinen Panellösungen bis Genomanalysen ermöglichen. Darüber hinaus muss das Konzept eine Methylierungs-Array Analyse beinhalten. Dafür ist vorausgesetzt, dass die Hochdurchsatzsequenzierer eine offene Plattform für eine Vielzahl von Panelhersteller darstellt. Durch den Einsatz in der Patientenversorgung sind unterschiedliche Bootmodi (RUO/Dx) vorausgesetzt um die zukünftige Anwendung von IVD Kits zu ermöglichen.
b) Skalierbarkeit: Kostengünstige, flexible Sequenzierung mit einer Analyse Anforderung von kleinen Panellösungen über umfangreiche Panellösungen bis hin zu WES und Transkriptom von FFPE, Blutplasma, peripherem Blut und Knochenmark. Dies setzt eine Skalierbarkeit durch die Anwendung von unterschiedlichen Flusszellformaten voraus (Output von > 20 Gb bis 360 Gb), um ein wirtschaftliches Sequenzieren zu ermöglichen. Dazu gehört die Möglichkeit die Längenkonfiguration beeinflussen zu können.
c) Probenvorbereitung: Verfügbare Probenvorbereitungskits für die Molekularpathologie und umfangreiches Portfolio für FFPE, Blutplasma, peripheres Blut und Knochenmark sind vorausgesetzt. Die Integration von UMIs erhöht die Datensicherheit der Sequenzanalyse.
d) Optimierte Bioinformatik: Es wird eine Analyse Pipeline benötigt, welches das bestehende System unterstützt und die Erweiterung integriert. Die Auswertung von SNVs, Indels, Fusionen, Splice-Varianten, CNVs, MSI, TMB und HRD aus FFPE und Blutplasma ermöglicht und Exom/Transkriptom-Analysen abbildet.
e) Redundanz: Die Hochdurchsatzsequenzierer werden in der Versorgung von Tumorpatienten eingesetzt, somit ist vorausgesetzt, dass die Geräte eine hohe Kompatibilität aufzeigen und als Backup Gerät funktionieren, um einen möglichen Ausfall aufzufangen.
f) Diverses: Service: Es wird ein engmaschiges deutsches Supportnetzwerk benötigt, das beide Geräte unterstützen. Training: Die Installation und das Training müssen vor Ort und auf Deutsch stattfinden.
Eine europaweite Markterkundung ergab, dass nur die Kombination der System NextSeq550 Dx und NextSeq2000 der Firma Illumina alle Anforderungen erfüllt (Mindestanforderungen).
Das Universitätsklinikum Augsburg wird den Vertrag nicht vor Ablauf der in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB genannten Frist von 10 Tagen schließen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Nur die Geräte der Firma Illumina erfüllt die unter II.2.4 genannten Mindestanforderungen.
Im Sinne der Öffnung des Wettbewerbs haben wir alle Alternativen bzw. Ersatzlösungen geprüft. Auch nach Rücksprachen mit den Herstellern erfüllt nur das Gerät der Fa. Illumina (Kombi) als einziges alle genannten Spezifikationen. Somit steht fest, dass es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt. Der mangelnde Wettbewerb ist auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, denn alle aufgestellten technischen Anforderungen a) bis f) sind zwingend erforderlich (Mindestanforderungen).
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 11
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
26/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Illumina GmbH
Postanschrift: Eichhornstr. 3
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 615 971,35 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/11/2021