614162-2021 - ErgebnisDeutschland-Plochingen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
OJ S 233/2021 01/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtbau Plochingen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Schulstr. 5-7
Ort: Plochingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73207
Land: Deutschland
E-Mail: rathaus@plochingen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.plochingen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Städtebaugesellschaft
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
691_2021_TWP_Brühlstraße
Referenznummer der Bekanntmachung: 691_2021_TWP_Brühlstraße
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand sind Planungsleistungen für das Leistungsbild Tragwerksplanung am Bauvorhaben "Areal Brühlstraße". Beinhaltet vom Leistungsumfang sind Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis einschließlich 4 dieser Leistungsbilder sowie verschiedene besondere Leistungen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 65 785,95 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Hauptort der Ausführung: Plochingen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand sind Planungsleistungen für das Leistungsbild Tragwerksplanung am Bauvorhaben "Areal Brühlstraße". Beinhaltet vom Leistungsumfang sind Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis einschließlich 4 dieser Leistungsbilder und Besondere Leistungen:
Der Auftraggeber entwickelt das "Areal Brühlstraße". Das Bauvorhaben befindet sich zent-ral in Plochingen auf drei Flurstücken 338, 359 und 361, mit einer Größe von ca. 1.375 m², die im Eigentum der Stadt Plochingen sind. Die Ausgangssituation wird noch geschaffen und die aktuell bestehenden Objekte werden rückgebaut.
Im Anschluss sollen zwei Gebäude mit ca. 16 bis 20 Wohneinheiten sowie einer Praxis entwickelt und realisiert werden. Eine Tiefgarage mit mind. 16 bis 20 Stellplätzen soll ebenfalls vorgesehen werden. Mindestens sollen entsprechende Leerrohre zur Ausführung von E-Mobilität vorgesehen werden. Es ist vorgesehen, die zu errichtenden Wohneinheiten als Mietobjekte in den Bestand des EBW (Eigenbetriebliches Wohnen der Stadt Plochingen) zu überführen. Es soll also keine Aufteilung zum Verkauf als Teileigentum berücksichtigt werden.
Auf Basis der Nachnutzung und Verbesserung des städtischen Gesamtbildes sowie der Nutzungsstruktur wurden von der Stadtverwaltung folgende Rahmenbedingungen als Projektziele erlassen:
- Erstellung von ca. 16 bis 20 Wohneinheiten mit in Summe ca. 1.600 m² Mietfläche.
- Davon ca. 30 % (ca. 5 bis 6 Wohneinheiten) als geförderter Wohnraum gemäß LWoFG. Einen exemplarischen Wohnungsmix zur Orientierung darf der Anlage 8 entnommen werden.
- Tiefgarage mit min. 16 bis 20 Stellplätzen sowie Fahrradstellplätzen gemäß Anforderungen der LBO.
- Zusätzliche Entwicklung von ca. 170 m² gewerblicher Nutzfläche (Praxis) mit vom Wohnungseingang separierten sowie getrennten Ein- und Ausgängen.
- Berücksichtigung von Stellplatzflächen für den Betrieb der Arztpraxis auf den Freianlagen. Zusätzlich konzeptionell die Berücksichtigung einer E-Mobilität Ladestation.
e für die Bauleistungen auf Basis der zuvor abgeschlossenen Leistungsphasen 1 bis 4 Gebäude und Freianlagen.
- Aussagekräftige Leitdetails der Gebäude und Freianlagen als Grundlage für die Ausführungsplanung Leistungsphase 5 durch Dritte.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Auftragsbezogenes Ablaufkonzept / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Auftragsbezogene Organisation in Bezug auf die Einhaltung des Qualitäts- und Kostenmanagements und der Terminsicherheit / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 154-409434
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 691_2021_TWP_Brühlstraße
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
05/10/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Konstruktionsgruppe Bauen AG
Postanschrift: Bahnhofplatz 1
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
E-Mail: info@kb-ke.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 0,01 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 65 785,95 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRAH2
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durchlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/11/2021